Radio Essen Talk: Worauf müssen Verbraucher in der Corona-Krise achten? - Stornierung, Rückerstattung, Gutscheine

Sommerurlaub, das nächste Konzert am Baldeneysee oder der Besuch im Fitnessstudio - das alles geht wegen Corona nicht mehr. Aber muss ich die Karten und Beiträge trotzdem bezahlen? Und was mache ich, wenn mir nur ein Gutschein angeboten wird? Diese und weitere Fragen beantwortet Manuela Duda von der Verbraucherzentrale in Essen.

Viele Essener wissen nicht, was sie machen sollen

Das Corona-Virus verunsichert immernoch viele Essener. Mittlerweile wissen wir zwar, das man Masken tragen und Abstand halten soll. Aber wie sieht es zum Beispiel mit dem Beitrag fürs Fitnesstudio oder der Rückzahlung für das abgesagte Konzert aus? Wir haben hier noch mal die wichtigsten Fragen für Euch beantwortet. Unten findet Ihr auch das ganze Interview zum Nachhören.

Kann ich das Geld für abgesagte Veranstaltungen zurückverlangen?

Ja, weil eine Veranstaltung ein Fixgeschäft ist, also eine Leistung, die an einem bestimmten Termin stattfinden muss. Wenn das nicht geht, können die Verbraucher immer ihr Geld zurück verlangen. Sie müssen sich auch nicht mit Gutscheinen oder Ersatzterminen zufrieden geben. So steht es im Gesetz, sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale. Allerdings berät die Bundesregierung gerade darüber, dieses Gesetz zu ändern. Dann müssen sich die Verbraucher doch mit den Gutscheinen zufrieden geben. Diese Änderung ist bisher aber noch nicht beschlossen worden.

Wie sieht es mit Fitnessstudio-Beitragen oder einer geplatzen Reise aus?

Im Endeffekt gilt da das Gleiche, wie bei den Veranstaltungen. Die Leistung konnte nicht erbracht werden, deshalb kann man das Geld zurückfordern. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich direkt an den Veranstalter zu wenden, am besten schriftlich. Wenn das nicht klappt, lohnt sich auch ein Anruf bei der Verbraucherzentrale. Die Kontaktdaten findet Ihr unten.

Was mache ich, wenn ich meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann?

Manuela Duda warnt ganz klar davor, sich auf einen günstigen Online-Kredit ohne Schufa einzulassen. Oft stecke dahinter eine Betrügermasche. Auch einfach aufzuhören, Strom oder Miete zu bezahlen, sei nicht sinnvoll. Stattdessen solle man sich, zum Beispiel, auch wenn eine Kontopfändung droht, an die Verbraucherzentrale wenden und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Wie erreiche ich die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale hat extra eine Corona-Hotline eingerichtet. Ihr erreicht sie unter 0211 3399 5845. Ihr könnt aber auch die Zentrale in Essen unter

0201 649574-01 oder über das Kontaktformular erreichen. Auf der Seite der Verbraucherzentrale gibt es außerdem auch allgemeine Infos rund um die Corona-Pandemie.

Das ganze Interview gibts hier zum Nachhören

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