Baustopp der Citybahn in Essen: Klage abgewiesen

Der Bau der Citybahn in Essen kann weitergehen. Eine Klage gegen einen Abschnitt der neuen Straßenbahnlinie wurde abgelehnt. So begründet es das Gericht.

© Ruhrbahn GmbH / Stadt Essen

Klage gegen Citybahn in Essen abgewiesen

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat entschieden. Ein Eilantrag gegen den Bau der Citybahn auf einem Abschnitt auf der Haus-Berge-Straße in Bochold wurde abgewiesen. Geklagt hatte ein Restaurantbesitzer. Weil durch die Baustelle der neuen Straßenbahnlinie Parkplätze wegfallen, hat er um Einnahmen und damit auch um seine Existenz gefürchtet. Deswegen wollte der Kläger einen Baustopp erzwingen. Das Gericht entschied am Donnerstag (27. Februar) anders.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass der Kläger die besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht hat. Außerdem habe er keinen Anspruch, den Baubeginn zu stoppen. Demnach haben Anlieger zeitweise Einschränkungen durch eine Baustelle entschädigungslos hinzunehmen, so das Gericht. Weiter haben Anlieger keinen Anspruch "auf die die Einrichtung oder Erhaltung von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum unmittelbar bei einem Grundstück".

Die Citybahn wird weiter gebaut. Erste Gleise liegen schon.© Stadt Essen
Die Citybahn wird weiter gebaut. Erste Gleise liegen schon.
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Citybahn in Essen: Gericht bezweifelt wirtschaftliche Einbuße nicht

Das Gericht in Gelsenkirchen stellt gar nicht in Zweifel, dass die umfangreichen Bauarbeiten wirtschaftliche Auswirkungen auf alle Gewerbetreibenden haben. Jedoch beurteilt die Kammer diese als zumutbar. Der Kläger konnte vor Gericht nicht glaubhaft versichern, dass das Restaurant wegen wegfallender Parkplätze wirklich schließen müsse. Auch, dass Umsatzeinbuße zu einer Schließung führen werden, glaubte das Gericht nicht. "Die vorgelegten betriebswirtschaftlichen Daten belegen dies nicht", schreibt das Verwaltungsgericht. Außerdem führte die Kammer an, dass das Straßenrecht des Landes NRW Entschädigungsansprüche für die wirtschaftliche Existenzgefährdung von Anliegern durch Straßenbauarbeiten enthält.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Trotzdem können die Arbeiten erstmal starten. Los gehen soll es mit den Vorbereitungen am 10. März. Ab dem 21. März wollen die Stadtwerke dann Versorgungsleitungen verlegen. Die Citybahn soll in Zukunft den geplanten neuen Stadtteil Essen 51 mit der Innenstadt und weiteren Stadtteilen verbinden.

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