Uni Duisburg-Essen: Studenten wollen gekaufte Noten behalten
Veröffentlicht: Montag, 12.05.2025 06:21
Eine Mitarbeiterin der Universität Duisburg-Essen hat gegen Geld Noten vergeben – obwohl die betroffenen Studierenden gar nicht an den Prüfungen teilgenommen hatten. Trotzdem wollten sie die Noten behalten.

Noten an Uni in Essen gekauft: Letztes Wort noch nicht gesprochen
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Prüfungsamtes der Uni Duisburg-Essen hat Noten gegen Geld verkauft. Die Frau muss sich aktuell vor dem Landgericht in Rüttenscheid verantworten, hat aber bereits gestanden. Die Konsequenz für die Studierenden: Die Noten wurden von der Universität wieder eingesackt und gestrichen - die Abschlüsse wurden teilweise aberkannt. Die meisten betroffenen Studierenden wurden auch schon vor Gericht verurteilt. Meistens zu Geldstrafen, aber auch zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Die Uni hat den Prozess der Noteneingabe inzwischen abgeändert. Doch das letzte Wort ist in der Geschichte noch nicht gesprochen.
Studenten aus Essen klagen gegen aberkannte Abschlüsse
Gleich zwölf Studierende haben vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen gegen die aberkannten Abschlüsse geklagt. Sie wollen ihre gekauften Noten behalten. Jetzt sind die ersten Entscheidungen gefallen. Das Gericht hat zwei Klagen am 28. April abgewiesen. Eine Studentin war zu fünf Prüfungsterminen ihres Bachelor-Studiengangs der Katholischen Religion und Bildungswissenschaften mit der Lehramtsoption Berufskolleg nicht erschienen. Gegen Geld wurden ihr für alle Prüfungen jedoch Noten eingetragen. Im anschließenden Masterstudiengang hat sich das bei vier Prüfungen wiederholt. Das Gericht entschied, dass die Prüfungen, wie von der Uni entschieden, als nicht bestanden gewertet bleiben. Ihre Abschlüsse behält sie jedoch - zumindest vorerst. Grund dafür ist ein Formfehler.
Formfehler: Studierende in Essen haben Abschlüsse weiter in der Hand
So hatte der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften beschlossen, die Bachelor- und Masterabschlüsse abzuerkennen und die Zeugnisse zurückzufordern. Die Abschlüsse waren jedoch von der Fakultät für Bildungswissenschaften verliehen worden. Daher hätte auch diese Fakultät die Aberkennung beschließen müssen. Nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts hob die Universität in der Verhandlung die Aberkennung der Abschlüsse auf – die Studentin behält ihre Urkunden vorerst.
Nun liegt es an der Universität Duisburg-Essen zu entscheiden, ob das Verfahren vom zuständigen Prüfungsausschuss neu aufgerollt und die Aberkennung der Abschlüsse erneut geprüft wird. Ob das geschieht, ist noch unklar. Auf Radio Essen-Anfrage sagt die Universität nur, dass die weitere Vorgehensweise aktuell noch intern geprüft wird. Sollte der Fall erneut verhandelt werden, könnte die Studentin wieder dagegen klagen – dann müsste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erneut prüfen und entscheiden.
Prozess gegen Uni Duisburg-Essen: Weitere Klagen
Auch in einer zweiten Klage ist eine ähnliche Entscheidung gefallen: Eine Studentin im Bachelorstudiengang Lehramt am Berufskolleg hatte vier Prüfungsleistungen gekauft. Diese wurden laut Gericht von der Universität zu Recht gestrichen und mit der Note 5,0 als nicht bestanden bewertet. Eine Aberkennung des Abschlusses stand hier nicht zur Debatte, da das Studium noch nicht abgeschlossen ist.
Von ursprünglich zwölf Klagen sind aktuell noch acht offen. Zwei Entscheidungen wurden bereits getroffen, zwei weitere Kläger haben ihre Klagen zurückgezogen.
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