Streit aus Essen jetzt beim Oberverwaltungsgericht - Wer bekommt Recht?
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.02.2025 15:53
Die Verkehrsregeln auf der Rüttenscheider Straße in Essen haben für viel Ärger gesorgt. Jetzt sollen die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster den Streit klären. Die Stadt legt Beschwerde ein und will vor allem Rechtssicherheit zu weiteren Fragen. Aber: Ist das Gericht dafür zuständig?

Klage aus Essen ist jetzt Sache am Oberverwaltungsgericht
Die Stadt Essen hat nach der zweiten Klage zu den Verkehrsregeln auf der Rüttenscheider Straße jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Die Beschwerde ging dort offiziell am Dienstag (04. Februar) ein. Jetzt liegt es an den Richtern im zuständigen Senat wie es auf der Rüttenscheider Straße weitergeht. Eine Besitzerin von mehreren Boutiquen hatte gegen den Abbiegezwang am Rüttenscheider Stern geklagt. Wer aus der Innenstadt kam, musste am Stern entweder rechts oder links abbiegen. Geradeaus fahren war verboten. Inzwischen sind nur noch ein paar Reste der Pfeile übrig geblieben. Autofahrerinnen und Autofahrer können wie gewohnt über die Fahrradstraße fahren. Die Stadt hatte nach der zweiten Klage entschieden, dass zunächst alle neuen Verkehrsregeln zurückgenommen werden. Die Regeln greifen ineinander über und sollten für weniger Verkehr auf der Rüttenscheider Straße sorgen und das Radfahren dort sicherer und bequemer machen. Allerdings gab es schon im Vorfeld lange Diskussionen und viele Einwände der Anwohnerinnen und Anwohner und der Geschäftsleute gegen das Verkehrskonzept für die Rüttenscheider Straße.
Stadt Essen hofft auf rechtssichere Regelungen
Für Essen ist es weiter eine wichtige Entscheidung, dass mehr Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind. Die Deutsche Umwelthilfe hatte im Vergleich mit der Stadt Essen wegen eines möglichen Dieselfahrverbotes auf bessere Lösungen gedrängt. Eine dieser Lösungen sind die Fahrradstraßen in der Stadt. Keine dieser Fahrradstraßen sorgt aber für so viele Diskussionen für die Rüttenscheider Straße. Die Besonderheit dort sind die vielen Geschäfte, die Cafés und Restaurants und das ganze soziale Leben auf der Straße. Das funktioniert für die meisten nur im Zusammenspiel von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern. Die Stadt will jetzt vom Oberverwaltungsgericht wissen, "welche Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten in den Verkehrsraum und u.a. zum Schutz einer Fahrradstraße Politik und Verwaltung haben". So steht es in einer der letzten Pressemitteilungen der Stadt dazu. Die Verwaltung hofft, dass in der Urteilsbegründung deutlich wird, was sie auf der Rü an Regeln aufstellen darf und welche Regeln nicht wieder weg geklagt werden können. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes erklärt dazu auf Radio Essen-Nachfrage, dass das Gericht aber nur über den einzelnen Fall entscheidet und nicht über allgemeine Fragen. Bei der ersten Klage hatte die Stadt ebenfalls nicht Recht bekommen, konnte die Klage aber mit einem Vergleich mit dem Kläger regeln. Damals ging es um die Abbiegezwänge an der Kreuzung Huyssenallee / Rüttenscheider Straße.
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