Sexueller Missbrauch beim Bistum Essen: Klage abgewiesen!
Veröffentlicht: Freitag, 25.04.2025 13:25
Das Landgericht Essen hat die Klage gegen das Bistum Essen auf weiteres Schmerzensgeld nach sexuellem Missbrauch abgewiesen. Kläger Wilfried Fesselmann will jetzt eine weitere Klage einreichen. Dafür hat er Rückenwind vom Gericht bekommen.

Klage in Essen auf Schmerzensgeld vom Gericht abgewiesen
Die Entscheidung am Landgericht Essen sieht auf den ersten Blick nach einer Enttäuschung für Wilfried Fesselmann aus. Er hat das Bistum Essen auf Schmerzensgeld wegen des sexuellen Missbrauchs verklagt. Am Freitag (25. April) ist vor dem Landgericht in Rüttenscheid das Urteil gefallen. Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger Wilfried Fesselmann sagt auf Radio Essen-Nachfrage:
"Damit habe ich gerechnet und jetzt kommt die nächste Klage."
Für ihn ist es trotzdem ein Erfolg. Denn: die Richter haben anerkannt, dass er in den 70er Jahren Opfer eines sexuellen Missbrauchs durch einen Kaplan der katholischen Kirche geworden ist. Der Kaplan war beim Bistum Essen angestellt, damit gilt die sogenannte "Amtshaftung." Das bedeutet jetzt, dass der Kläger einen Anspruch gegen das Bistum geltend machen kann - für bereits entstandene und zukünftige materielle Schäden, die kausal auf die festgestellte Missbrauchstat zurückzuführen sind.
Da der Kaplan im Rahmen kirchlicher Aufgaben tätig geworden sei, müsse das Bistum für sein Handeln einstehen, so begründet das Gericht den Anspruch gegen das Ruhrbistum weiter. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe für die Kammer fest, dass der Missbrauch stattgefunden habe. Für den Kläger war das ein wichtiger Schritt für sein weiteres Vorgehen.
In Essen geht beim Landgericht bald die nächste Klage in der Sache ein
Doch warum wurde die Klage am Freitag abgewiesen? Das Bistum Essen hatte dem Kläger bereits 45.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Die Richter haben das für ausreichend befunden und deshalb der Klage auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro nicht stattgegeben. Wilfried Fesselmann hatte bereits damit gerechnet, dass das Gericht so entscheiden wird. Schon am ersten Verhandlungstag habe sich das angedeutet, weil der Richter nach der Schmerzensgeldtabelle vorgehen würde. Die Summen, die nach der Tabelle in Deutschland an Schmerzensgeld zugesprochen werden, sind im Vergleich mit anderen Ländern relativ niedrig.
Viel wichtiger ist für den Kläger aber jetzt die nächste Klage. Damit will er einen Vermögensausgleich in Höhe von 780.000 Euro einklagen. Er begründet das damit, dass er jahrelang nicht arbeiten konnte, nicht in die Rentenkasse einzahlen konnte und berechnet außerdem noch Zinsen. Dem Gericht muss er in der nächsten Klage nun darlegen und beweisen, dass ihm dieser materielle Schaden durch die Folgen der Missbrauchstat entstanden ist. Das erklärt ein Sprecher des Essener Landgerichtes auf Radio Essen-Nachfrage. Die Akte Fesselmann gegen das Bistum Essen ist also nicht abgeschlossen.
Bistum Essen - Auftritt des Kaplans vor Gericht beschämend
Das Bistum Essen hat zum Urteil am Landgericht ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Das Bistum sieht sich in seinem Verfahren zur Anerkennung des Leids durch die katholische Kirche bei sexuellem Missbrauch bestätigt. Bei diesem Verfahren können Betroffene von sexuellem Missbrauch durch einen Vertreter der katholischen Kirche seit einigen Jahren eine finanzielle Leistung erhalten ohne vor Gericht gehen zu müssen. Wenn die dafür zuständige Kommission den Fall als plausibel einstuft, zahlt die Kirche. So hat auch der Kläger bereits die 45.000 Euro bekommen. Er wollte aber vor Gericht klären lassen, ob ihm mehr Schmerzensgeld zusteht. Das Bistum Essen hatte das möglich gemacht, weil es auf die Einrede der Verjährung in diesem Fall verzichtet hatte. Das Bistum hatte als Zeugen den ehemaligen Priester benannt. Seine Aussagen vor Gericht waren beschämend und ein erschreckendes Beispiel für das Ausmaß der sexualisierten Gewalt, das Amtsträger der katholischen Kirche Kindern und Jugendlichen zugefügt haben, schreibt das Bistum Essen weiter in der Stellungnahme.
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