Klage gegen Bistum Essen - es geht um eine hohe Summe!

Am Landgericht Essen beginnt das erste Verfahren um eine Forderung von Schmerzensgeld vom Bistum Essen. Der Kläger soll Ende der 70er Jahre von einem Priester missbraucht worden sein. Jetzt fordert er eine Widergutmachung.

© Foto: Achim Pohl | Bistum Essen

Erster Verhandlungstag in Essen - Das Ergebnis

Am Landgericht Essen wurden am ersten Verhandlungstag der Kläger und ein Zeuge angehört. Ein Sprecher des Gerichtes erklärte auf Radio Essen-Nachfrage, dass die Richter dem Kläger glauben. Damit steht ihm auch ein Schmerzensgeld zu. Auch der Zeuge habe ausgesagt. Dazu äußerte sich der Sprecher des Gerichtes allerdings nicht. Die Richter haben jetzt einen Verkündungstermin festgesetzt. Der Termin ist am 25. April. Bis dahin wollen sie beraten, ob sie noch weitere Beweise sehen wollen oder schon entscheiden können. Die Richter gehen davon aus, dass der Kläger bereits 45.000 Euro an Schmerzensgeld vom Bistum Essen erhalten hat. Jetzt müssen sie entscheiden, ob diese Summe ausreicht oder ob das Bistum noch mehr zahlen muss. Der Kläger fordert mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld.

Forderung in Essen nach hohem Schmerzensgeld

In Essen wird ab Freitag (4. April) über Schmerzensgeld und auch einen Vermögensausgleich verhandelt. Es geht um einen möglichen sexuellen Missbrauch durch einen Priester der katholischen Kirche. Das Verfahren läuft in der 16. Zivilkammer. Das Gericht hat extra einen großen Saal für das Verfahren gewählt. Es werden weitere Betroffene und auch viele Vertreter der Medien erwartet. Das Verfahren sorgt schon deshalb für Aufsehen, weil Kläger Wilfried Fesselmann seit vielen Jahren um sein Recht kämpft. Er selbst leidet nach eigenen Angaben bis heute unter den Folgen des Missbrauchs,

dazu gehören Angststörungen. Er arbeitet inzwischen im Homeoffice, konnte aber jahrelang nicht arbeiten. Mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln kann er nicht fahren, sagt er im Gespräch mit Radio Essen. Er hat mehrere Therapien gemacht. In das Verfahren gehen er und sein Anwalt mit einer Forderung nach 300.000 Euro Schmerzensgeld. Der Richter soll aber auf Wunsch des Klägers auch beachten, dass ihm ein hoher Vermögensschaden entstanden ist. Den beziffert der Kläger auf 780.000 Euro. Darin enthalten sind ausgefallene Einnahmen, Rentenpunkte und Zinsen. Das alles zusammengerechnet sind rund eine Million Euro, die das Bistum Essen zahlen soll.

Warum er sich für diesen schwierigen Weg und die Klage entschieden hat, erklärt Wilfried Fesselmann im Interview mit Radio Essen-Moderatorin Anna Bartl.

© Radio Essen

Bistum Essen zahlt 4,4 Millionen Euro an Opfer

Beim Bistum Essen sind inzwischen 276 Personen als beschuldigte Personen aktenkundig. Das bedeutet, dass diesen Personen sexualisierte Gewalt vorgeworfen wird. Allerdings wurde diese nicht strafrechtlich verurteil oder ihnen eine Schuld nachgewiesen. Seit 2021 arbeitet eine Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UAK) die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche auf. Betroffene können dort Anträge auf "Anerkennung des Leids" stellen, das sie erfahren haben. So wurden schon Millionen von Euro ausgezahlt. Die katholische Kirche spricht dabei nicht von Entschädigungen. In mehreren Studien versuchen das Bistum Essen und die katholische Kirche die Fälle von Missbrauch aufzuklären.

Von dieser Kommission hat der Kläger Wilfried Fesselmann bereits 35.000 Euro erhalten. Die meisten Betroffenen gehen diesen Weg über die UAK und nicht den Klageweg. Wilfried Fesselmann will jetzt vorangehen und so auch anderen den Weg der Klage sowie im Erfolgsfall zu mehr Schmerzensgeld aufzeigen. Das Bistum Essen hätte eigentlich erklären können, dass der Fall verjährt ist. Damit wäre das Verfahren nicht möglich gewesen. In diesem Fall hat das Bistum aber darauf verzichtet, sagt ein Sprecher des Bistums.

Ergebnis in Essen bei diesem Verfahren völlig offen

Bei der Verhandlung in Essen am Landgericht ist das Ergebnis völlig offen. Unklar ist auch, wie lange das Verfahren dauern wird. Ein Sprecher des Gerichtes erklärt auf Radio Essen-Nachfrage, dass vorbereitend ein Zeuge geladen wurde. Ob der Zeuge aussagen wird, wird das Gericht bei der Verhandlung entscheiden. Der Zeuge ist die Person, die den Missbrauch auch begangen haben soll. Es kann also im Gerichtssaal zu einer direkten Konfrontation zwischen dem ehemaligen Priester und seinem mutmaßlichen Opfer kommen. Bisher gibt es nur sehr wenige Prozesse, bei denen die katholische Kirche am Ende auch wirklich zahlen musste.

Zuletzt hat das Landgericht Köln einem Kläger ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Daran orientiert sich auch die Forderung des Klägers in diesem Verfahren. Im Verfahren geht es auch zunächst um einen Streitwert von 300.000 Euro, weil sich aus dem Streitwert die Kosten für Anwalt und Gericht berechnen. Je niedriger der Streitwert angesetzt wird, desto geringer sind zunächst auch die Kosten, die der Kläger bezahlen muss.

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