Kommunalwahl 2025 in Essen: So funktioniert die Wahl

Die Kommunalwahl in Essen bringt viele Fragen mit sich. Wir beantworten die wichtigsten Fragen, wie Ihr an der Wahl am 14. September 2025 teilnehmen und Euch auch engagieren könnt.

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Wahlen in Essen 2025: Das müsst Ihr wissen!

Die Kommunalwahl in Essen wirft viele Fragen auf: Wer darf wählen, wer kann gewählt werden, wie und wo gebe ich meine Stimme ab? Wie viele Wahlzettel erhalte ich und kann ich bei der Wahl mithelfen? In diesem Artikel beantworten wir Euch genau diese Fragen – verständlich, kompakt und speziell auf Essen zugeschnitten. So seid Ihr bestens vorbereitet, wenn es im September an die Wahlurnen geht.

Die wichtigsten Termine haben wir außerdem bereits auf unserer Radio Essen-Wahlüberblicksseite für Euch zusammengestellt.

Das wird 2025 alles in Essen gewählt!

Am 14. September 2025 finden in Essen mehrere Wahlen statt. Wer bei der Kommunalwahl wahlberechtigt ist, bekommt dann bis zu fünf verschiedene Stimmzettel. Gewählt werden der oder die Oberbürgermeister*in, der Stadtrat, die Bezirksvertretungen, das Ruhrparlament und je nach dem auch der Integrationsrat. Alle wahlberechtigten Essenerinnen und Essenern dürfen bei den ersten vier Wahlen ihre Stimme abgeben. Nur bei der Wahl des Integrationsrats gelten besondere Regeln. Was genau Ihr wählen dürft und welche Voraussetzungen dafür gelten, haben wir in einem eigenen Artikel für Euch zusammengefasst. Den könnt Ihr einfach anklicken und nachlesen.

Wer darf in Essen wählen und wer darf gewählt werden?

Bei der Kommunalwahl in Essen dürfen nicht nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen, sondern auch Menschen aus anderen EU-Ländern – sofern sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 16 Tagen in Essen wohnen. Gewählt werden darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei Monaten in Essen lebt. Insgesamt sind bei uns 432.295 Menschen wahlberechtigt. Zusätzlich stehen auch die Wahl des Ruhrparlaments sowie des Integrationsrats an – Letztere betrifft in Essen 156.160 Menschen.

Alle Details zu den Voraussetzungen – und wie genau bei der letzten Kommunalwahl 2020 gewählt wurde – haben wir Euch hier zusammengefasst.

Wie kann ich in Essen wählen?

Bei der Kommunalwahl in Essen am 14. September habt Ihr mehrere Möglichkeiten, Eure Stimme abzugeben: Ihr könnt ganz klassisch am Wahltag persönlich in Eurem Wahllokal wählen. Welches Wahllokal für Euch zuständig ist, steht auf Eurer Wahlbenachrichtigung. Wer lieber von zu Hause aus wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, kann die Briefwahl nutzen. Die Unterlagen dafür könnt Ihr ab dem 9. August entweder online oder direkt beim Wahlamt beantragen – und ausgefüllt per Post zurückschicken.

Außerdem habt Ihr ab dem 18. August die Möglichkeit, direkt im Rathaus am Porscheplatz zu wählen – also vor Ort, aber schon vor dem eigentlichen Wahltermin. Dafür braucht Ihr nur Eure Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Ausweis. Das Wahlamt ist montags bis freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Wo gehe ich am Wahltag in Essen wählen?

Jeder Stadtbezirk erhält mehrere Wahllokale oder Wahlräume. Das können öffentliche Gebäude wie Schulen oder Ämter sein, aber auch private Räume, zum Beispiel in Altenheimen oder Vereinshäusern. Welches Wahllokal für Euren Haushalt zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die Ihr kurz vor der Wahl zugeschickt bekommt. Am Wahltag geht Ihr dann einfach zwischen 8 und 18 Uhr zu diesem Wahllokal und gebt Eure Stimme ab. Es ist sinnvoll, die Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen. Falls Ihr sie vergesst, reicht auch ein Personalausweis oder Reisepass.

Alle Fragen rund um Wahlhelfer in Essen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Essen unterstützen den Wahlvorstand am Wahltag ehrenamtlich. Sie sorgen dafür, dass die Wahl im Wahllokal reibungslos und gesetzeskonform abläuft – zum Beispiel, indem sie die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken oder am Ende die Stimmen auszählen. Das gilt sowohl für die Wahllokale als auch für das Briefwahlzentrum.

Um Wahlhelfer oder Wahlhelferin bei der Kommunalwahl in Essen zu werden, muss man deutscher oder EU-Staatsbürgerin sein, mindestens 16 Jahre alt und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Eingesetzt wird man entweder direkt im Wahllokal (Dienstbeginn: 7 Uhr) oder im Briefwahlzentrum (Schichtbeginn: 15 Uhr).

Für die Wahl am 14. September werden in Essen Wahlvorsteherinnen, Schriftführerinnen und Beisitzende gesucht. Das sind ihre Aufgaben:

  • Wahlvorsteher: Diese Person leitet den Wahlvorstand und koordiniert alle Abläufe – sowohl während der Wahlhandlung als auch bei der Auszählung der Stimmen. Sie ist auch die erste Ansprechperson für das Wahlamt.
  • Schriftführer: Zuständig für das Wählerverzeichnis. Sie prüfen, ob die wählende Person eingetragen ist, und vermerken nach der Stimmabgabe die Teilnahme im Verzeichnis.
  • Beisitzende: Sie unterstützen Wahlvorstand und Schriftführung. Dazu gehört z. B. das Einrichten des Wahlraums, allgemeine Abläufe am Wahltag und die Mithilfe bei der Auszählung der Stimmen.

Für Neueinsteiger gibt es eine Lernplattform, um den Ablauf und die Regeln kennenzulernen. Wahlhelfer erhalten außerdem eine kleine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, das je nach Aufgabe und Einsatzzeit gestaffelt ist. Wer Interesse hat, kann sich online bei der Stadt Essen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben.

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