Kommunalwahl 2025 in Essen: So funktioniert die Wahl

Die Kommunalwahl in Essen bringt viele Fragen mit sich. Wir beantworten die wichtigsten Fragen, wie Ihr an der Wahl am 14. September 2025 teilnehmen und Euch auch engagieren könnt.

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Wahlen in Essen 2025: Das müsst Ihr wissen!

Die Kommunalwahl in Essen wirft viele Fragen auf: Wer darf wählen, wer kann gewählt werden, wie und wo gebe ich meine Stimme ab? Wie viele Wahlzettel erhalte ich und kann ich bei der Wahl mithelfen? In diesem Artikel beantworten wir Euch genau diese Fragen – verständlich, kompakt und speziell auf Essen zugeschnitten. So seid Ihr bestens vorbereitet, wenn es im September an die Wahlurnen geht.

Die wichtigsten Termine haben wir außerdem bereits auf unserer Radio Essen-Wahlüberblicksseite für Euch zusammengestellt.

Das wird 2025 alles in Essen gewählt!

Am 14. September 2025 finden in Essen mehrere Wahlen statt. Wer bei der Kommunalwahl wahlberechtigt ist, bekommt dann bis zu fünf verschiedene Stimmzettel. Gewählt werden der oder die Oberbürgermeister*in, der Stadtrat, die Bezirksvertretungen, das Ruhrparlament und je nach dem auch der Integrationsrat. Alle wahlberechtigten Essenerinnen und Essenern dürfen bei den ersten vier Wahlen ihre Stimme abgeben. Nur bei der Wahl des Integrationsrats gelten besondere Regeln. Was genau Ihr wählen dürft und welche Voraussetzungen dafür gelten, haben wir in einem eigenen Artikel für Euch zusammengefasst. Den könnt Ihr einfach anklicken und nachlesen.

Wer darf in Essen wählen und wer darf gewählt werden?

Bei der Kommunalwahl in Essen dürfen nicht nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen, sondern auch Menschen aus anderen EU-Ländern – sofern sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 16 Tagen in Essen wohnen. Gewählt werden darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei Monaten in Essen lebt. Insgesamt sind bei uns rund 433.000 Menschen wahlberechtigt. Zusätzlich stehen auch die Wahl des Ruhrparlaments sowie des Integrationsrats an – Letztere betrifft in Essen rund 158.000 Menschen.

Alle Details zu den Voraussetzungen – und wie genau bei der letzten Kommunalwahl 2020 gewählt wurde – haben wir Euch hier zusammengefasst.

Wie kann ich in Essen wählen?

Bei der Kommunalwahl in Essen am 14. September könnt Ihr Eure Stimme auf verschiedene Arten abgeben. Ihr könnt persönlich am Wahltag in Eurem zugewiesenen Wahllokal wählen, das auf Eurer Wahlbenachrichtigung steht (dazu gibt es weiter unten noch eine genauere Erklärung). Wer lieber von zuhause aus wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, kann die Briefwahl nutzen, indem Ihr die Unterlagen vorab online oder beim Wahlamt anfordert und ausgefüllt zurückschickt. Außerdem besteht ab Mitte August die Möglichkeit, direkt im Rathaus Essen Eure Stimme abzugeben – hierfür braucht Ihr lediglich Eure Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Ausweis.

Wo gehe ich am Wahltag in Essen wählen?

Jeder Stadtbezirk erhält mehrere Wahllokale oder Wahlräume. Das können öffentliche Gebäude wie Schulen oder Ämter sein, aber auch private Räume, zum Beispiel in Altenheimen oder Vereinshäusern. Welches Wahllokal für Euren Haushalt zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die Ihr kurz vor der Wahl zugeschickt bekommt. Am Wahltag geht Ihr dann einfach zwischen 8 und 18 Uhr zu diesem Wahllokal und gebt Eure Stimme ab. Es ist sinnvoll, die Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen. Falls Ihr sie vergesst, reicht auch ein Personalausweis oder Reisepass.

Alle Fragen rund um Wahlhelfer in Essen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Essen sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die den Wahlvorstand unterstützen. Sie sorgen dafür, dass der Ablauf im Wahllokal reibungslos und gesetzeskonform verläuft, zum Beispiel indem sie die Stimmabgabe im Wahlverzeichnis vermerken und am Ende die Stimmen auszählen – sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl.

Um Wahlhelfer oder Wahlhelferin bei der Kommunalwahl in Essen zu werden, muss man deutsche oder EU-Staatsbürgerin bzw. -Staatsbürger sein, mindestens 16 Jahre alt und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Eingesetzt wird man entweder direkt im Wahllokal, wo der Dienst ab 7 Uhr beginnt, oder im Briefwahlzentrum mit Schichtbeginn ab 15 Uhr.

Für Neueinsteiger gibt es eine Lernplattform, um den Ablauf und die Regeln kennenzulernen. Wahlhelfer erhalten außerdem eine kleine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, das je nach Aufgabe und Einsatzzeit gestaffelt ist. Wer Interesse hat, kann sich online bei der Stadt Essen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben.

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