Kommunalwahl 2025 in Essen: Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?

In Essen leben fast 600.000 Menschen, aber nicht alle dürfen bei der Kommunalwahl im September wählen. Wir erklären Euch, wer wählen darf und wer nicht – und warum.

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Wer darf bei der Kommunalwahl in Essen wählen?

Im Unterschied zur Bundestagswahl im Februar gelten bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen besondere Regeln. Wahlberechtigt sind nicht nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, sondern auch Menschen aus den übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten. Voraussetzung ist, dass sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet – also in unserem Fall in Essen – wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In ganz Nordrhein-Westfalen sind rund 13 Millionen Menschen zur Kommunalwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt. In Essen leben knapp 600.000 Menschen – rund 433.000 von ihnen dürfen an der Kommunalwahl und der Wahl zum Ruhrparlament, also zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR), teilnehmen.

Außerdem steht auch die Wahl des Integrationsrats an. In Essen dürfen daran rund 158.000 Menschen teilnehmen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, haben wir Euch hier zusammengefasst.

Wer darf bei der Kommunalwahl in Essen gewählt werdem?

Bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen – und damit auch hier bei uns in Essen – kann jede Person gewählt werden, die selbst wahlberechtigt ist. Zusätzlich muss sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in Essen wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Wer mehrere Wohnungen hat, muss seine Hauptwohnung in Essen haben. Nicht gewählt werden darf, wer durch ein Gerichtsurteil in Deutschland das Recht verloren hat, gewählt zu werden oder ein öffentliches Amt zu übernehmen.

Diese Voraussetzungen gelten sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Wahl des Ruhrparlaments und des Integrationsrats.

So war die Kommunalwahl 2020 in Essen

Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020 waren in Essen 446.384 Menschen wahlberechtigt. An der Wahl des Oberbürgermeisters beteiligten sich rund 214.548 Essenerinnen und Essener – das entspricht einer Wahlbeteiligung von 48,06 Prozent. Die Ergebnisse haben wir Euch hier zusammengefasst.

Bei der Wahl des Stadtrats lag die Beteiligung sogar etwas höher: 214.839 Menschen, also 48,13 Prozent, gaben hier ihre Stimme ab. Eine ähnliche Beteiligung gab es auch bei der Wahl der Bezirksvertretungen mit 214.682 Stimmen (48,09 Prozent) sowie bei der Wahl des Ruhrparlaments mit 214.012 Wählerinnen und Wählern (47,91 Prozent).

Deutlich niedriger war die Beteiligung bei der Integrationsratswahl im Jahr 2020: Von den insgesamt 128.748 Wahlberechtigten nahmen nur 15.735 Menschen teil – das entspricht einer Wahlbeteiligung von lediglich 12,22 Prozent.

Radio Essen berichtet rund um die Kommunalwahl 2025

Radio Essen wird euch umfassend über die diesjährige Kommunalwahl informieren. Wir sprechen mit Erstwählerinnen und Erstwählern sowie mit anderen Wählenden aus allen Bezirken und stellen Euch alle Oberbürgermeisterkandidatinnen und Oberbürgermeisterkandidaten vor. Alle wichtigen Infos findet Ihr rechtzeitig auf radioessen.de.

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