Kommunalwahl 2025 in Essen: Was wir sonst noch wählen
Veröffentlicht: Dienstag, 27.05.2025 11:52
Die Kommunalwahl bringt uns in Essen bis zu fünf Stimmzettel. Neben der Wahl zum Oberbürgermeister und zum Stadtrat gibt es noch drei weitere Wahlen. Die Bezirksvertretungen, den Integrationsrat und das Ruhrparlament.

Bezirksvertretungen in Essen
Näher dran an den Menschen ist keiner: In Essen gibt es neun Stadtbezirke, jeder Bezirk hat sein eigenes kleines Stadtteil-Parlament, die Bezirksvertretung. Der Vorsitzende ist zugleich der Bezirksbürgermeister.
Die Bezirksvertretungen sind so etwas wie die kleinen Schwestern des Stadtrates. Hier wird alles beraten, das nur für einen Stadtteil spannend ist. Zum Beispiel geht es um die genaue Ausstattung der Spielplätze, um öffentliche Einrichtungen in den Stadtteilen, Tempo-30-Zonen oder die Standorte von Altglas-Containern. In wichtigen Fragen, die die gesamte Stadt betreffen, dürfen die Bezirksvertretungen zwar nichts entscheiden, aber trotzdem beraten, Vorschläge machen und ihre Meinung abgeben. Zu den Bezirksvertretungen gehören jeweils 19 Mitglieder. Die Sitzungen sind öffentlich. So sahen die Ergebnisse letztes Jahr für die neuen Bezirksvertretungen aus:
Bei der Wahl der Bezirksvertretungen wählt Ihr nicht direkt einen Kandidaten einer Partei, sondern eine Liste. Die Parteien haben vorab eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Je nachdem, wie viele Stimmen eine Partei bekommt, rücken dementsprechend viele Kandidaten aus der Liste der Partei in die jeweiligen Bezirksvertretungen ein. Wählen darf jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, den Pass eines EU-Landes besitzt und seit mindestens 16 Tagen in Essen lebt.
Integrationsrat in Essen
Der Integrationsrat setzt sich dafür ein, dass alle Menschen in Essen die gleichen Chancen haben und sich in allen Bereichen des Lebens beteiligen können. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Integrationsrat debattiert unter anderem über Sprachförderung, Flüchtlingsangebote, die Situation an Schulen und in Kindergärten und alle Themen, die mit dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen zu tun haben. Es geht auch um Diskriminierung und Rassismus. Der Integrationsrat nimmt Stellung zu vielen aktuellen Themen der Stadt Essen, seine Meinung fließt in die Beratungen der Fachausschüsse und des Stadtrates ein. So habt Ihr letztes Jahr gewählt:
Wahlberechtigt ist, wer nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder sie nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Zusätzlich muss die Person am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Sie muss sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnung in der Stadt Essen gemeldet sein. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, wählbar sind Parteien, Listen und Einzelbewerber. Der Integrationsrat besteht aus insgesamt 38 Mitgliedern: Er setzt sich aus 18 direkt gewählten Mitgliedern und neun von den Fraktionen entsandten Ratsmitgliedern zusammen. Diese 27 Mitglieder sind stimmberechtigt. Außerdem gehören dem Integrationsrat elf Berater aus Verbänden und weiteren Institutionen an, die nicht stimmberechtigt sind.
Ruhrparlament in Essen und Co.
In diesem Jahr wählen wir zum zweiten Mal auch das Ruhrparlament, das ist die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Der RVR entscheidet über verschiedene Projekte in unserer Region. Der Verband kümmert sich etwa um die Wirtschafts- und Tourismusförderung im Ruhrgebiet, um die Zusammenarbeit zwischen den Städten und Kreisen, die Revierparks, Waldgebiete, Radwege und insgesamt eine städteübergreifende Planung in vielen Bereichen. Das Ruhrparlament legt den Haushalt des Regionalverbands fest und steuert damit ganz konkret, woran gearbeitet wird.
Im Ruhrparlament sitzen 91 Repräsentanten von elf kreisfreien Städten (Essen, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Mülheim an der Ruhr, Gelsenkirchen, Herne, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm) und vier Kreisen (Kreis Wesel, Kreis Recklinghausen, Kreis Unna, Ennepe-Ruhr-Kreis). Früher haben die Räte und Kreistage die Vertreter gewählt. Dieses Jahr können wir zum zweiten Mal die Zusammensetzung des Ruhrparlaments direkt wählen, dafür wählt Ihr eine Partei oder Wählergruppe aus.
Das Ruhrparlament tagt viermal im Jahr im Plenarsaal des RVR-Hauptgebäudes in der Kronprinzenstraße in Essen. Dazu kommen Sitzungen der Ausschüsse, Fraktionen und Arbeitskreise.
Wählen darf jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, den Pass eines EU-Landes besitzt und im Ruhrgebiet lebt.
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