Grundsteuer in Essen: Frist für Widerspruch läuft ab

Wer sich gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Essen wehren will, hat nicht mehr viel Zeit. Viele Einsprüche sind ungültig. Das müsst Ihr beachten.

Blick vom Kirchturm Sankt Laurentius in Essen-Steele auf viele Häuser und grüne Bäume.
© Radio Essen/Anne Schweizer

Viele Beschwerden in Essen sind ungültig

Am 13. Februar läuft die Frist für den Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide der Stadt Essen ab. Wichtig beim Widerspruch ist, dass eine einfach E-Mail nicht reicht. Das geht nur schriftlich per Post oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, den Widerspruch online einzulegen. Dazu werden allerdings ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) benötigt. Bei der Stadt sind schon 2.015 Widersprüche (Stand: 31. Januar) eingegangen. Davon waren 283 aber ungültig.

Viele Beschwerden sind bei der Stadt aber auch grundsätzlich falsch und müssen ans Finanzamt gehen. Das gilt, wenn die Anliegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid betreffen. Die werden von den Finanzämtern erfasst. Änderungen müssen dann auch dort beantragt werden. Die Stadt empfiehlt, sich direkt mit dem Aktenzeichen schriftlich, telefonisch oder online an das zuständige Finanzamt zu wenden.

Die Stadt hatte Anfang Januar 2025 insgesamt rund 160.000 Grundabgabenbescheide an Haus- und Grundstückseigentümer verschickt. Viele müssen deutlich mehr zahlen, einige aber auch weniger.

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