Essen: Schlagersänger René Pascal vor Gericht

Der Essener Schlagersänger René Pascal stand heute (07. Mai) vor Gericht. Ihm gehört die Kneipe Drehscheibe in Rüttenscheid. Ihm wurde vorgeworfen, dort mehrfach gegen die Corona-Regeln verstoßen zu haben.

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René Pascal: Bußgeld wegen Corona-Verstößen?

Der Essener Schlagersänger René Pascal stand heute (07. Mai) vor Gericht. Ihm gehört die Kneipe Drehscheibe in Essen-Rüttenscheid, wo René Pascal schon öfters gegen die Corona-Regeln verstoßen haben soll. Heute ging es im Amtsgericht Essen um einen Verstoß vom letzten Oktober. Damals trugen René Pascal und seine Gäste bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes offenbar keine Masken. Außerdem soll der Mindestabstand nicht eingehalten worden sein, weil seine Gäste getanzt haben.

René Pascal droht wegen den Verstößen ein Bußgeld von 2.000 Euro. Erst letzten März hatte die Polizei mehrere feiernde Menschen aus der Drehscheibe geholt. Diese Vorwürfe haben heute aber noch keine Rolle vor Gericht gespielt. Sie werden separat aufgearbeitet.

Amtsgericht Essen hat sein Urteil gefällt

Seit etwa 14 Uhr sind die Verhandlungen beendet. Der Essener Schlagersänger René Pascal wurde freigesprochen. Das begründet das Amtsgericht Essen damit, dass nicht widerlegt werden konnten, ob René Pascal zu dem Zeitpunkt an seiner Theke hinter einer Plexiglasscheibe stand. Dann wäre es nach der damaligen Corona-Schutzverordnung erlaubt, keine Maske zu tragen. Außerdem komme es immer wieder dazu, dass Gäste aufstehen und tanzen. Dann ermahne René Pascal sie aber, damit die Corona-Regeln eingehalten werden. Zu den tanzenden Gäste wollte René Pascal deshalb sagen, dass es verboten sei. Seiner Pflicht als Betreiber wäre er damit nachgekommen. Die Kontrolle des Ordnungsamts war aber spontan und nur kurz. Deshalb konnte vor Gericht nicht widerlegt werden, ob die Menschen bereits länger getanzt haben und ob René Pascal damit seiner Pflicht nicht nachgekommen wäre.

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