Sterbehilfe für Corona-Patient in Essen? Arzt vor Gericht

Hat ein Arzt in Essen während der Corona-Pandemie verbotene Sterbehilfe geleistet? Diese Frage muss das Landgericht in Essen beantworten - schon zum zweiten Mal.

Pflegekräfte stehent am Dienstag, 06.Mai.2020, auf dem Flur der Covid- 19 Schwerpunkt Intensivabteilung IT 2 des Universitätsklinikums Essen
© Kai Kitschenberg / FUNKE Foto Services

Sterbehilfe in Essen: Arzt vor Gericht

Das Landgericht in Rüttenscheid verhandelt ab Mittwoch (13. August) einen möglichen Fall von verbotener Sterbehilfe. Der Tatvorwurf gegen einen 49-jährigen Arzt aus Detmold lautet Torschlag. Es geht um einen Fall während der Covid-19-Pandemie. Der Angeklagte hat zum Tatzeitpunkt, am 13. November 2020, auf der Intensivstation IT II (Foto) der Uniklinik in Essen gearbeitet. Dort wurden vor allem Corona-Patienten behandelt. Der Arzt war auch in die Sterbebegleitung von schwerstkranken Patientinnen und Patienten eingebunden.

Ihm wird vorgeworfen, einem 47-jährigen schwerkranken Corona-Patienten unter anderem Kaliumchlorid injiziert zu haben. Der Mann soll zwar schwerkrank, aber nicht zwingend irreversibel geschädigt gewesen sein, heißt es in der Anklageschrift. Die verabreichten Mittel führten jedoch unmittelbar zum Tod. Vorher soll der Arzt die Ehefrau auf die angebliche Aussichtslosigkeit der Therapie hingewiesen und eine palliative Sterbebegleitung besprochen haben.

Sterbehilfe in Essen? Bundesgerichtshof hob Urteil auf

Das Landgericht Essen hat den Arzt bereits im November 2021 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafte von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Abend des Tattages den Entschluss gefasst habe, den Sterbeprozess und damit das Leben des schwerkranken Patienten zu beenden.

Der Arzt ging in Revision gegen das Urteil, daraufhin hob der Bundesgerichtshof das Urteil am 29. Mai 2024 auf. Der Kausalzusammenhang zwischen der Gabe des Kaliumchlorids und dem Todeseintritt sei nicht rechtsfehlerfrei belegt, so die Begründung. Die die tödliche Wirkung des Medikaments sah der Gerichtshof also nicht als erwiesen an, dadurch ist es unklar, ob der Patient durch die Injektion des Arztes verstorben ist. In zwei ähnlichen Fällen wurde der Arzt jedoch verurteilt, hier sind die Urteile auch rechtskräftig. Im dritten Fall muss das Landgericht jetzt neu verhandeln. Angesetzt sind insgesamt 13 Verhandlungstermine.

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