Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen Bergbaukonzern RAG

Der Bergbaukonzern RAG soll illegal Grubenwasser in die Ruhr geleitet haben, sagt der Landesverband Bergbaubetroffener. Nach einer Strafanzeige sieht die Staatsanwaltschaft Essen einen Anfangsverdacht und hat Ermittlungen aufgenommen. Wir erklären die Hintergründe.

© Fabian Strauch / FUNKE FotoServices

Essen: RAG soll illegal Grubenwasser in Ruhr geleitet haben

Im Zusammenhang mit der Einleitung von Grubenwasser aus dem früheren Steinkohlebergbau in die Ruhr ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen Verantwortliche des Bergbaukonzerns RAG. Es gehe um den Tatvorwurf der Gewässerverunreinigung, sagte eine Behördensprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das laufende Verfahren beruhe auf einer Strafanzeige des Landesverbandes Bergbaubetroffener. "Die Ermittlungen dauern an, zu Einzelheiten möchten wir derzeit keine Stellungnahme abgeben", hieß es weiter.

Der Landesverband Bergbaubetroffener (LVBB) hatte berichtet, schon im Januar Anzeige gegen die RAG erstattet zu haben. Der Verein wirft der früheren Zechenbetreiberin vor, gegen eine Nebenbestimmung der Einleitgenehmigung am Standort Zeche Heinrich in Essen-Überruhr verstoßen zu haben. Diese Bestimmung untersage es der RAG, bei zu geringen Wasserdurchfluss-Mengen Grubenwasser in den Trinkwasserfluss einzuleiten. Die RAG soll dies laut LVBB aber an insgesamt etwa 115 Tagen in den Jahren 2018 bis 2020 unternommen haben. Das Unternehmen habe damit eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Kauf genommen, so der LBVV. Die RAG wollte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen und den Ermittlungen äußern.

Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen Bergbaukonzern RAG

Wie der LVBB weiter berichtete, hat er darüber hinaus im gleichen Zusammenhang Strafanzeige gegen einen Abteilungsleiter der für den Bergbau in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg erstattet. Er soll das bemängelte Verhalten der RAG "stillschweigend geduldet" haben. Die Staatsanwaltschaft Essen teilte dazu mit: "Eine Anzeige gegen einen Bediensteten der Bezirksregierung liegt hier nicht vor."

Die Bezirksregierung Arnsberg reagierte auf Anfrage dennoch mit einer Stellungnahme. "Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch die Einleitung von Grubenwasser am Standort Heinrich in die Ruhr bestanden", teilte die Behörde mit. Die Behauptungen des LVBB widersprächen den langjährigen Erfahrungen, die unter anderem jährlich im Ruhrgütebericht dargelegt würden. Die Behörde verwies auf ein vom NRW-Umweltministerium herausgegebenes Hintergrundpapier. Demnach seien am Standort Zeche Heinrich keine durch die Grubenwassereinleitung hervorgerufenen, relevanten Stoffkonzentrationserhöhungen gemessen worden.

Beim Grubenwasser handelt es sich um oft mit Salzen und Chemikalien belastetes Sickerwasser aus tiefen Gesteinsschichten, das sich nach dem Ende des Steinkohle-Bergbaus in den nicht verfüllten Hohlräumen der Bergwerke ansammelt. Damit es beim Anstieg nicht in die Nähe der Trinkwasserschichten gelangt, muss es dauerhaft abgepumpt werden.

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