AfD-Bundesparteitag in Essen findet statt

Die Stadt Essen hatte der AfD den Mietvertrag für den Bundesparteitag Ende Juni gekündigt. Das Gericht hatte entschieden, dass das nicht möglich ist. Die Stadtpolitiker haben jetzt beschlossen, wie es weitergeht.

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Stadt Essen geht nicht wieder vor Gericht

Die Stadt Essen will nicht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen vorgehen. Das Gericht hatte am Freitag (14. Juni) entschieden, dass die Messe Essen der AfD den Mietvertrag für ihren Bundesparteitag nicht fristlos kündigen darf. Das bedeutet: Der Bundesparteitag der AfD wird Ende Juni in Essen stattfinden. Das haben die Vertreter der Ratsfraktionen, ausgenommen der AfD, am Samstag (15. Juni) in einem Dringlichkeitsverfahren per Videokonferenz beschlossen. Es wäre sicher, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster nicht anders entscheiden würde, heißt es. Der Grundsatz der Gleichberechtigung würde weiterhin an höchster Stelle stehen. Jetzt muss die Kündigung des Mietvertrags durch die Messe Essen rückgängig gemacht werden. Das hat die Stadt nun bei der Messe angewiesen. Dort wird es jetzt eine Gesellschafterversammlung geben. Die Aufhebung der Kündigung funktioniere nun im gleichen Verfahren, wie auch der Ausspruch der fristlosen Kündigung. Der Beschluss, der jetzt im Dringlichkeitsverfahren getroffen wurden, muss in der nächsten Ratssitzung von den Politkern im Rat abgesegnet werden.

Landgericht in Essen verhandelt über AfD-Klage

Am Montag (17. Juni) war am Landgericht in Rüttenscheid eine mündliche Verhandlung angesetzt. Dort sollte über die fristlose Kündigung gesprochen werden. Nun hat die Stadt bereits den Ratsbeschluss zurückgezogen und die Messe angewiesen, die Kündigung zurückzuziehen. Aus diesem Grund erwartet die Stadt Essen ein sogenanntes Anerkenntnisurteil. Die Messe würde zusichern die Kündigung zurückzuziehen und das Verfahren ist schnell wieder beendet. Etliche Journalisten wurden am Montag zu der Verhandlung in Rüttenscheid erwartet. Die AfD hatte in mehreren Verfahren gleichzeitig geklagt.

Nazi-Parolen in Essen sollten verhindert werden

Die Stadt Essen hatte die AfD aufgefordert, eine Selbstverpflichtung zu unterschreiben. Darin sollte die AfD versichern, dass sie strafbare Parolen verhindern würde oder diese dort kein Platz finden. Diesen Zusatz wollte die Partei aber nicht unterschrieben. Das Ergebnis war die fristlose Kündigung. Die Stadt Essen hatte einen Soziologen hinzugezogen. Laut seines Gutachtens hatte die AfD sich in letzter Vergangenheit stark radikalisiert und es seien auch schon bei vergangenen Veranstaltungen der AfD strafbare Parolen aufgetaucht.

Essens Ordnungsdezernent nach der Videokonferenz

© Radio Essen

Staatsanwaltschaft Essen ermittelt nicht gegen Oberbürgermeister

Die AfD hatte zusätzlich zu den anderen Klagen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Essen Thomas Kufen und den Geschäftsführer der Messe Essen erstattet. Dabei ging es unter anderem um den Vorwurf der Nötigung. Oberbürgermeister Thomas Kufen hat im Radio Essen-Interview den Vorwurf zurückgewiesen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Essen bekannt gegeben, dass keine Ermittlungen aufgenommen werden. Die Begründung lautet:

"Die Aufnahme von Ermittlungen war mangels feststellbaren Anfangsverdachtes hinsichtlich eines zur Verwirklichung in Betracht kommender Straftatbestände erforderlichen vorsätzlichen Handelns der Beanzeigten abzulehnen."

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