AfD-Bundesparteitag in Essen darf stattfinden - Verwaltungsgericht hat entschieden

Nachdem die Messe Essen der AfD den Mietvertrag für den Bundesparteitag Ende Juni gekündigt hatte, hat die Partei geklagt. Jetzt gibt es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.

© Lars Heidrich / FUNKE Foto Service

AfD darf Bundesparteitag in Essen abhalten

In Essen soll Ende Juni der Bundesparteitag der AfD stattfinden. Die Messe Essen hatte aber den Mietvertrag mit der Partei gekündigt. Die AfD sollte versichern, dass keine strafbaren Parolen auf dem Parteitag genutzt werden dürfen. Das wollte die Partei nicht zusichern. Das Ergebnis war die fristlose Kündigung. Dagegen hatte die AfD direkt bei mehreren Gerichten geklagt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ein Urteil gefällt: Der Parteitag der AfD darf stattfinden.

Öffentliche Einrichtung in Essen muss für alle da sein

Das Verwaltungsgerichts begründet die Entscheidung damit, dass die Grugahalle in Essen eine öffentliche Einrichtung ist und deshalb allen Parteien zur Verfügung gestellt werden muss. Es geht um den Grundsatz der Gleichbehandlung. Einzige Ausnahme ist, wenn dort möglicherweise Straftaten passieren könnten. Die Hinweise, die die Stadt dafür vorgelegt hat, reichen dem Gericht nicht aus. Deshalb die Entscheidung zugunsten der Partei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Stadt Essen gegen die Entscheidung des Gerichts klagt, ist noch nicht bekannt. Am Montag entscheidet außerdem noch das Landgericht in Essen über eine Zivilklage der AfD gegen die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch die Messe Essen.  

Einen zweiten Antrag der AfD-Fraktion aus dem Rat der Stadt Essen hat das Gericht allerdings abgelehnt. Die Fraktionsmitglieder halten den Ratsbeschluss für rechtswidrig und der Oberbürgermeister der Stadt Essen sollte die Messe Essen anweisen, der AfD die Grugahalle zur Verfügung zu stellen. Das Verwaltungsgericht sagt aber, dass das mit Antrag verfolgte Ziel nicht die eigenen Rechte als Fraktion bzw. Ratsmitglieder betrifft.

Stadt Essen enttäuscht über Gerichtsurteil

Der Oberbürgermeister der Stadt Essen Thomas Kufen reagiert am Nachmittag in einer ersten Stellungnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen.

"Jetzt haben wir Klarheit. Im Ergebnis räumt das Verwaltungsgericht der Gleichbehandlung von Parteien einen sehr hohen Stellenwert ein. Einen Anspruch der AfD auf die Durchführung des Parteitages hatten wir auch gar nicht bestritten, lediglich mit einer Verpflichtung der AfD zur Verhinderung von möglichen Straftaten versehen. Die Wahrscheinlichkeit strafbarer Handlungen lässt sich vor der Veranstaltung nach Lesart des Beschlusses aber praktisch nicht nachweisen. Hier haben wir eine andere Auffassung vertreten. Daher entspricht der Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht unseren Erwartungen, ist aber letztlich zu akzeptieren, auch wenn mehrere für die Stadt wichtige Aspekte offen bleiben.", erklärt der Oberbürgermeister.

Die Stadt will jetzt klare Regeln für die Nutzung ihrer Räumlichkeiten festlegen. Bei einem Gespräch im Rathaus betont er, dass er es unerträglich fände, wenn bestimmte Gruppen in der Alten Synagoge tagen würden. Deshalb soll es jetzt eine Initiative dazu im Rat der Stadt geben. Die Stadt berät jetzt über das weitere Vorgehen.

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