Wo darf man in Essen kiffen und wo nicht?
Veröffentlicht: Montag, 25.03.2024 07:58
Die "Bubatzkarte" für Essen: am Baldeneysee in Essen kiffen oder auf Zollverein mit einem Joint langlaufen? Rund um die Cannabis-Legalisierung gibt es jede Menge Regeln. Hier lest Ihr, wo es bei uns in Essen erlaubt sein soll.
Bubatzkarte in Essen: Regeln der Cannabis-Legalisierung
In Essen gibt es einige Bereiche, wo nach der Cannabis-Legalisierung gekifft werden darf - an vielen Orten jedoch auch nicht. Es gibt verschiedene Regeln, die eingehalten werden müssen. Es darf nicht in der Nähe von unter 18-Jährigen Cannabis konsumiert werden, außerdem nicht in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Verboten ist es auch auf Spielplätzen, an Schulen, Sportplätzen und Kindertagesstätten oder Jugendeinrichtungen, so wie auch 100 Meter davon entfernt. Die sogenannte Bubatzkarte zeigt solche Stellen auf - ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Veröffentlicht hat die "Bubatzkarte" das Netzwerk kowelenz.social - das ist eine Online-Plattform von Menschen aus Koblenz.
Essen-Nord hat weniger Orte zum legal kiffen
In Essen-Stoppenberg, Altenessen oder Altendorf gibt es wenige Stellen, wo tatsächlich gekifft werden darf. Der Grund dafür ist die dichte Besiedelung - und somit gibt es dort auch viele Schulen oder Sportplätze. Wo es aber erlaubt sein soll im Essener Norden: Zum Beispiel im Schloßpark in Borbeck oder am Bahnhof Essen-West. Auch in wenig besiedelten Gebieten wie dem Thyssenkrupp-Quartier, im M1-Gewerbepark, nahe Trimet, im neuen Stadtteil Essen 51 und dem Gewerbegebiet Ernestine wäre es laut der Karte kein Problem. In Altenessen gibt es einige Grünflächen, wo das Kiffen teilweise erlaubt sein soll, wie der Kaiser-Wilhelm-Park. In anderen Stadtteilen im Essener Norden ist es wiederum an vielen Stellen erlaubt: zum Beispiel in Vogelheim fast im ganzen Wohngebiet, so wie auch in Bergeborbeck, Borbeck oder in Frintrop. Erlaubt sein soll es auch in Teilen rund um die Zeche Zollverein.
In Essen-Nord sieht es so aus
Im Süden von Essen darf man an vielen Stellen kiffen
Im Süden von Essen sieht es erst einmal gut aus für Kiffer: in den weniger dicht besiedelten Stadtteilen wie Heidhausen, Byfang oder Schuir ist es laut der Bubatzkarte fast vollständig erlaubt, Marihuana zu konsumieren. Auch rund um den Rüttenscheider Stern ist es wohl etwa kein Problem, so wie auch auf Teilen der Rellinghauser Straße, der Moltkestraße und der Ruhrallee wird kiffen laut der Karte nicht verboten sein. Rund um den Baldeneysee und an der Ruhr bei Steele und Überruhr soll es demnach auch weitestgehend erlaubt sein, Marihuana zu konsumieren. Ein Tabu im Süden: die Innenstädte in etwa Kupferdreh und Kettwig. Was auch wichtig ist zu bedenken: in Wäldern gilt wegen möglicher Brandgefahr vom 01. März bis zum 31. Oktober generell Rauchverbot. Ansonsten kann man im Essener Süden weniger falsch machen beim Kiffen als im Norden.
So ist die Lage im Süden von Essen
Darf in Innenräumen gekifft werden?
In Privaträumen kann der Konsum nicht verboten werden. In Gaststätten oder Diskos ist Rauchen - meist - untersagt. Dort ist zwar der Konsum nicht verboten, aber das Rauchen. Bei privaten Partys / Veranstaltungen hat der Gastgeber das letzte Wort (Hausrecht). Allerdings ist kein Konsum erlaubt, wenn Personen unter 18 anwesend sind. Das hat Rechtsanwalt Arndt Kempgens zum Cannabisgesetz erklärt.
Woher bekommt man THC legal?
Aktuell nur über Eigenanbau oder Anbauvereinigungen, demnächst auch über Coffeeshops (Regelungen sind noch in Arbeit). Pro Person sind drei Cannabispflanzen im Haushalt erlaubt, bei drei Erwachsenen im Haushalt also beispielsweise neun Pflanzen. Die Samen darf man beispielsweise über das Internet kaufen und einführen. Andere Erwerbsmöglichkeiten, Einfuhr oder Handel bleiben verboten.
Kiffen und Autofahren - was ist erlaubt?
- Aktuell bleibt es - noch - bei der bisherigen Regelung: Wenn Autofahrende einen aktiven THC-Wert von 1 ng/ml (Nanogramm) im Blut haben (was sehr sehr wenig ist), riskieren sie einen Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und 2 Punkte in Flensburg, weil das gleich einer Ordnungswidrigkeit ist. Wenn außerdem Fahrfehler festgestellt werden, drohen Strafverfahren (§ 316 StGB) und dauerharte Entziehung der Fahrerlaubnis (Stichwort: Fahrunsicherheit).
- Was sich in Kürze ändern wird: In Kürze soll ein neuer Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit festgelegt werden, die Höhe wurde von einer Expertenkommission festgelegt. Er beträgt 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Bei Erreichen dieses Wertes sei "nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend". Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwertes ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich, wie es weiter hieß. Dies gilt also noch nicht schon zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag (1. April). Rechtsanwalt Kempgens sagt aber, dass es dabei bleiben wird, dass bei einem THC-bedingten Fahrfehler wegen einer Straftat gemäß § 316 StGB mit drohender Entziehung der Fahrerlaubnis ermittelt wird.
Kiffen am Arbeitsplatz?
Kiffen am Arbeitsplatz bleibt trotz der Teillegalisierung verboten. Der Arbeitnehmer schuldet seine ungetrübte Arbeitsleistung und wenn das durch den Cannabis-Konsum nicht mehr gewährleistet ist, stellt das einen Verstoß dar. Der Arbeitgeber darf dann entsprechend handeln. Das gilt übrigens auch für Pausen. Wer dort Cannabis konsumiert, muss gewährleisten, dass die Arbeitsfähigkeit darunter nicht leidet. Der Joint nach Dienstende ist daher aus arbeitsrechtlicher Sicht unkritischer als der auf dem Weg zur Arbeit. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden: Im schlimmsten Fall droht der Jobverlust. Wenn Arbeitgeber einem Angestellten die Einschränkung seiner Arbeitsfähigkeit nachweisen können, kann er dies abmahnen. Im Wiederholungsfall droht dann die Kündigung.
(Ulrich Kanders, Hauptgeschäftsführer des Essener Unternehmensverbandes (EUV) und Fachanwalt für Arbeitsrecht)
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