
Neues Namensrecht in Essen: Das gilt ab sofort
Das neue Namensrecht ermöglicht es Eheleuten ab sofort, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen. Der kann einen Bindestrich haben, muss aber nicht. Bisher konnte nur ein Partner seinen Geburtsnamen mit dem Nachnamen des Ehepartners ergänzen. Auch volljährige Stiefkinder können jetzt nachträglich den neuen Namen der Stieffamilie tragen. Eltern müssen nicht verheiratet sein, um ihren Kindern einen Doppelnamen aus ihren Geburtsnamen zu geben. Paare, die bereits verheiratet sind, dürfen ihren bisherigen Ehenamen einmalig widerrufen.
Essen bereitet sich auf Namensänderungen vor
Das Standesamt der Stadt Essen erhält schon seit einigen Monaten vermehrt Anfragen zum neuen Namensrecht, das jetzt, am 1. Mai 2025, in Kraft getreten ist. Aktuell sind es durchschnittlich etwa zehn Anrufe täglich. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird ein weiterer Anstieg erwartet. Es wurden bereits Termine zum Thema vereinbart und das Standesamt bereitet sich auf den erhöhten Beratungsbedarf vor. Die Änderungen im Namensrecht betreffen viele Bürger.