Uni Duisburg-Essen erkennt gekaufte Abschlüsse erneut ab

Eine Studentin in Essen hat Noten gekauft, durfte aber ihre Abschlüsse behalten. Jetzt hat die Universität Duisburg-Essen in dem Fall erneut entschieden.

Symbolbild einer Studentin am Laptop in der Uni.
© Lars Heidrich / FUNKE Foto Services

Uni Duisburg-Essen mit Formfehler nach gekauften Noten

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Uni Duisburg-Essen hat in den vergangenen Monaten für Schlagzeilen gesorgt. Sie hat über Jahre Noten gegen Geld verkauft, teilweise sind die Studierenden gar nicht erst zu den Prüfungen erschienen. Inzwischen ist die Frau zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Doch der Fall beschäftigt weiterhin Gerichte und die Uni selbst.

Gleich mehrere Studierende in Essen haben vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen dagegen geklagt, dass ihnen Noten und sogar die Bachelor- oder Masterabschlüsse aberkannt wurden. In mindestens einem bekannten Fall wies das Gericht die Klagen gegen die aberkannten Noten ab, kassierte die aberkannten Abschlüsse aber wieder ein. Die Uni hatte einen Formfehler gemacht. Weil der falsche Prüfungsausschuss über das Aberkennen der Noten entschied, war das nicht rechtens. Die Studierenden standen also mit nicht bestandenen Prüfungen dar, konnten sich aber weiterhin Bachelor- sowie Masterabsolventen nennen.

Studenten aus Essen weiter vor Gericht

Darauf hat die Universität jetzt reagiert. Wie eine Sprecherin Radio Essen mitteilte, hat der zuständige Prüfungsausschuss die ehemaligen Studierende formal angehört und die Abschlüsse erneut aberkannt. Die Bescheide wurden schon verschickt. Der ehemaligen Studentin steht es jetzt offen, erneut vor das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen zu ziehen.

Bisher ist das offenbar noch nicht passiert. Aktuell liegen beim Gericht zwei Klagen. Eine Frau wehrt sich gegen die Aufhebung ihrer Prüfungsleistungen, ein Mann klagt neben den aberkannten Noten zusätzlich gegen den Entzug seines Bachelorabschlusses.

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