Landgericht in Essen verhandelt versuchten Mord

Vor dem Landgericht in Essen wird ab Montag (10. März) ein großer Fall verhandelt. Es geht um versuchten Mord in Hattingen. Das ist passiert.

© Fabian Strauch/FUNKE Foto Services

Prozessstart in Essen nach versuchtem Mord

Vor dem Landgericht in Essen-Rüttenscheid startet ab Montag (10. März) ein größerer Prozess. Es geht um versuchten Mord in Hattingen. Der Angeklagte, ein 31-jähriger Hattinger, soll am Abend des 4. August 2024 in die Wohnung seiner Ehefrau eingebrochen sein. Beide lebten getrennt. In der Wohnung traf er auf seine Frau und ihren Lebensgefährten. Sofort soll der Mann dem Lebensgefährten ins Gesicht geschlagen haben. Als die Frau im Treppenhaus Hilfe holen wollte, traf sie auf einen Freund des Angeklagten. Währenddessen schlug der Hattinger weiter auf sein Opfer ein, welches lebensbedrohliche Verletzungen erlitt.

Als sich die beiden Täter kurz für eine Besprechung zurückgezogen haben sollen, gelang es den Opfern die Türen abzuschließen. Der Angeklagte soll daraufhin die Tür eingetreten haben. Als dann jedoch das Martinshorn der von Nachbarn alarmierten Polizei ertönte, versuchten die Tatverdächtigen zu flüchten. Im Treppenhaus wurden sie von der Polizei gestellt.

Landgericht in Essen: Angeklagter drohte mehrfach

Damit aber noch nicht genug. Laut des Gerichts meldete sich die Mutter der Geschädigten in den Nachtstunden am 5. August bei der Polizei. Demnach soll der angeklagte Hattinger sie angerufen haben. Er drohte, ihre Tochter umzubringen. Daraufhin führte die Polizei eine Gefährderansprache durch. Anschließend meldete sich bei der Polizei aber der behandelnde Arzt des Lebensgefährten: Der Angeklagte soll seinen Patienten angerufen und auch hier mit dem Tode gedroht haben. Und sogar die Schwester des Angeklagten meldete sich bei den Beamten und berichtete von den Drohungen des Angeklagten. Daraufhin wurde der Mann festgenommen.

Ihm droht bei einer Verurteilung zu versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung möglicherweise eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Am ersten Verhandlungstag wurde die Anklage verlesen, mit der Untersuchung der Beweislage soll es Ende März weitergehen.

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