Landgericht Essen soll über den AfD-Parteitag in der Grugahalle entscheiden

Am Landgericht in Essen ist jetzt die Klage der AfD eingegangen. Die Partei will eine einstweilige Verfügung beantragen, um ihren Parteitag Ende Juni in der Grugahalle durchzuführen.


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AfD klagt sich in Essen in die Grugahalle ein - Landgericht Essen muss entscheiden

Das Landgericht Essen muss über eine Klage der AfD entscheiden. Die Partei will Ende Juni ihren Bundesparteitag in der Grugahalle durchführen. Die Messe Essen hat der Partei letzte die Woche aber fristlos den Mietvertrag gekündigt. Die Stadt Essen hatte vorher einen Ratsbeschluss erwirkt, weil sie verhindern will, dass in der Grugahalle als kommunale Einrichtung strafbare Handlungen geschehen. Ein Gutachter hat im Auftrag der Stadt Essen die Entwicklung der AfD in den letzten Monaten bewertet. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Partei sich zunehmend radikalisiert und das in der Nutzung verbotener faschistischer Parolen deutlich wird. Solche Parolen könnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesparteitages des AfD auch in der Grugahalle nutzen. Die Partei sollte sich deshalb in einer Zusatzklausel zum Mietvertrag gegenüber der Messe verpflichten solche Aussagen zu unterbinden. Diese Zusatzklausel hat die Partei nicht akzeptiert, daraufhin erfolgte die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch die Messe Essen. Das Landgericht soll jetzt über eine einstweilige Verfügung entscheiden, wonach die Messe den Parteitag doch in der Grugahalle durchführen lassen muss.

AfD will den Parteitag in Essen durchsetzen

In der Grugahalle in Essen will die AfD ihren Parteitag mit allen rechtlichen Mitteln durchsetzen. Zunächst versucht es die Partei mit einem Zivilverfahren vor dem Landgericht direkt gegen die Messe Essen. Die Partei hat aber noch andere rechtliche Möglichkeiten. Zunächst hatte sich die Partei bei der Kommunalaufsicht, also bei der Bezirksregierung beschwert und wollte, dass diese den Oberbürgermeister der Stadt Essen anweist, den Ratsbeschluss zurückzunehmen. Das ist aber nicht passiert. Die Bezirksregierung hat der Stadt Rückendeckung gegeben. Ein Anwalt der AfD hatte auch schon eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen mündlich angekündigt. Am Dienstagmittag sind beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gleich zwei Anträge eingegangen. Der Bundesverband der AfD hat 113 Seiten geschickt, die erwirken sollen, dass die Stadt auf die Messe einwirkt, damit der AfD-Parteitag Ende Juni ohne weitere Vertragsauflagen stattfinden kann. Die AfD-Ratsfraktion in Essen hat ihrerseits wiederum einen 91 Seiten-starken Antrag geschickt gegen die Stadt und Oberbürgermeister Kufen bzw. den Ratsbeschluss, der es der Messe überhaupt ermöglicht hat, den Vertrag mit der AfD zu kündigen. Die Schreiben werden jetzt vom Gericht geprüft, dann bekommt die Stadt die Möglichkeit, sich zu äußern. Außerdem hat die Partei bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Thomas Kufen eingereicht. Am Montagabend zuvor gab die Staatsanwaltschaft Essen außerdem bekannt, dass auch gegen den Geschäftsführer der Messe Essen Oliver P. Kuhrt eine Strafanzeige eingegangen ist. Die Staatsanwaltschaft prüft die Anzeigen und lehnt jede Prognose ab, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht. Die Partei hatte nach der fristlosen Kündigung angekündigt alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Es kann also noch bis kurz vor den gesetzten Termin Ende Juni dauern bis Klarheit herrscht, ob der Parteitag stattfinden wird oder nicht. Damit verbunden sind auch zahlreiche umfangreiche Proteste, an denen sich mehrere tausend Menschen beteiligen wollen. Je nachdem wie die Entscheidung am Ende ausfällt, werden die Proteste größer oder kleiner sein.

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