Essen: Harter Lockdown gilt

Harter Lockdown: Seit Mittwoch (16. Dezember) gilt deutschlandweit der harte Lockdown. Damit gelten ab sofort neue Regeln u.a. im Einzelhandel, in Schulen und Kitas.

© Land NRW / Ralph Sondermann

Essen: Das öffentliche Leben wird am Mittwoch runtergefahren

Das öffentliche Leben in Deutschland wird wegen der weiter anhaltend hohen Coronazahlen seit Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag (13.12.) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten mitgeteilt. Demnach gilt ab heute die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Was gilt für Schulen und Kitas, welche Geschäfte dürfen weiterhin öffnen und wer muss schließen? Das geht aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hervor. Unten findet Ihr aber auch noch eine Auflistung.

Das sind die Regeln für den harten Lockdown

Einzelhandel und Geschäfte

  • Der Handel soll ab Mittwoch schließen, auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseure müssen dicht machen.
  • Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
  • Alle Arbeitgeber*innen werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder durch Homeoffice-Lösungen vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen werden können.
  • Die Gastronomie darf weiter Angebote für außer Haus machen.
  • Hotels dürfen auch über Weihnachten keine Gäste beherbergen.

Kitas und Schulen

  • die meisten Einrichtungen sollen überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen. Es soll eine Notfallbetreuung und Distanzlernen geben.

Weihnachten

  • Für Weihnachten sollen die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet. Wer kann, soll davor eine Schutzwoche einhalten.

Silvester

  • Für Silvester und Neujahr gibt es keine Ausnahmeregelungen, es gilt es bundesweites An- und Versammlungsverbot und die Kommunen sollen ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen erlassen.
  • Der Verkauf von Pyrotechnik/ Feuerwerkskörpern vor Silvester wird verboten.

Alten- und Pflegeheime

  • In den Alten- und Pflegeheimen sollen die Schutzmaßnahmen verstärkt werden. Unter anderem müssen Besucher*innen in den Einrichtungen eine FFP2-Maske ohne Filter tragen.

Öffentliche Plätze

  • Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll ebenfalls vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt werden.

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