Zugeparkte Gehwege sorgen in Essen für Ärger

In Essen parken immer wieder Autos auf Gehwegen, weil die Fahrerinnen und Fahrer keine andere Möglichkeit sehen. Die zugeparkten Gehwege sorgen aber bei Fußgängerinnen und Fußgängern, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern und Eltern mit Kinderwagen immer wieder für Ärger.

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© Socrates Tassos / FUNKE Foto Services

Parken auf Gehwegen wird in Essen bald noch schwieriger

In Essen wird immer wieder auf Gehwegen geparkt. Das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein entsprechendes Verkehrsschild das Parken ausdrücklich erlaubt. Das heißt dann "aufgesetztes Parken". Oft wird das Parken auf dem Gehweg allerdings auch im verbotenen Bereich geduldet, weil es sonst zu wenig Parkplätze gibt oder die Straße zu eng ist. Das Bundesveraltungsgericht hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.

Anwohnerinnen und Anwohner aus Bremen hatten gegen diese Art des aufgesetzten Parkens geklagt, weil sie nicht genügend Platz auf den Fußwegen haben. Das Gericht hat den Anwohnerinnen und Anwohnern teilweise recht gegeben. Die Stadt Essen will noch die genaue Urteilsbegründung abwarten. Erst dann kann die Stadt entscheiden, ob sich daraus Maßnahmen ergeben. Dann könnte diese Möglichkeit des Parkens in einigen Straßen eingeschränkt werden, befürchten Anwohnerinnen und Anwohner. Diese Parkmöglichkeit erlaubt die Stadt in Stadtteilen wie in Rüttenscheid oder Holsterhausen, wo der Parkraum meist sehr knapp ist. Die Stadt muss aber auch den Ansprüchen aller anderen gerecht werden.

In Essen stehen immer wieder Autos falsch geparkt auf Gehwegen

Die Stadt Essen kontrolliert schon jetzt regelmäßig die falsch geparkten Autos auf Gehwegen. Im letzten Jahr wurden deshalb 15.720 Bußgelder verhängt und in 845 Fällen wurden auch Autos abgeschleppt. In diesem Jahr sieht die Situation nicht anders aus: Seit Anfang des Jahres wurden 543 Autos abgeschleppt und 7.208 Bußgelder verhängt. Die Bußgelder sind unterschiedlich hoch und richten sich nach dem Bußgeldkatalog. Die Bußgelder berechnen sich nach einfachem Parken, Parken mit Behinderung oder Gefährdung und Sachbeschädigung. Das kann zwischen 50 und 100 Euro kosten. Teilweise gibt es auch einen Punkt dafür in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

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