Tage der Klarheit: Das müsst Ihr in der Corona-Zeit wissen - Herbsturlaub, Erkältungszeit und Home-Office

Laufende Nasen und laufend neue Fragen in Corona-Zeiten. Dürfen verschnupfte Kinder in die Kita oder in die Schule und ab wann solltet Ihr zum Arzt? Und was ist eigentlich mit dem geplanten Herbsturlaub? Was sind Eure Rechte und welche Pflichten habt Ihr Eurem Arbeitgeber gegenüber? Radio Essen klärt auf - und Eure Meinung dazu möchten wir in der Radio Essen am Morgen-Frage auch wissen.

Tage der Klarheit Angela Hecker

Herbsturlaub und Corona: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Wenn es nach Gesundheitsminister Jens Spahn geht, machen wir alle am besten unseren Herbsturlaub zuhause. Aber was, wenn ich trotzdem mit meiner Familie wegfahre: Hat mein Arbeitgeber ein Recht zu erfahren wo es hingeht? Dirk Nowak ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen-Bredeney und sagt ganz klar:

"Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, wohin ich in den Urlaub fahre!"

Selbst wenn ich in einem Risikogebiet bin, muss ich das meinem Chef nicht erzählen. Allerdings: danach muss ich in Quarantäne.

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Wenn der Urlaubsort während meiner Reise zum Risikogebiet wird, bekomme ich in der Quarantäne auch weiterhin meinen Lohn bezahlt. Wer absichtlich in ein Risikogebiet fährt - hat keinen Anspruch, sagt Rechtsanwalt Nowak.

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Herbstzeit ist Erkältungszeit: Was gilt für mich als Arbeitnehmer?

Ist es nur eine Erkältung, oder habe ich doch Corona? Einige Symptome sind ähnlich. Arbeitgeber und -nehmer machen sich Sorgen. Wir haben den Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dominik Nowak gefragt: Darf mein Chef bei mir Fiebermessen?

"Da muss schon ein begründeter Verdacht vorliegen. Also ein paar Mal Husten und die Nase putzen reicht nicht aus, um das zu rechtfertigen. Da müssen schon mehr Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen oder der Chef weiß, dass man Kontakt zu einem Coronapatienten hatte."

Allerdings kann mich mein Arbeitgeber vorsorglich nach Hause, ins Homeoffice, schicken. Allerdings gibt es dann auch weiterhin den Lohn gezahlt.

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Darf der Arbeitgeber einen Coronatest von mir verlangen?

Auch ein Coronatest darf nur verlangt werden, wenn es zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung steht. Eine allgemeine Pflicht für einen Coronatest auf der Arbeit gibt es nicht, sagt der Rechtsanwalt aus Essen-Bredeney. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn ich privat Kontakt zu jemanden hatte, der positiv auf Covid-19 getestet wurde, kann mein Chef mich so lange ins Homeoffice schicken, bis ich ein Testergebnis habe. Als Arbeitnehmer habe ich aber kein Recht auf Arbeit im Homeoffice. Viele Firmen bieten ihren Mitarbeitern aber die Heimarbeit an.

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Darf der Arbeitgeber eine Mund-Nasenschutz-Pflicht am Arbeitsplatz einführen?

Mein Chef kann mich am Arbeitsplatz auch darum bitten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Hier gibt es noch keine klaren Rechtsgrundlagen, sagt Nowak. Allerdgins hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Angestellten. Deshalb muss er darauf achten, dass seine Angestellten gesund bleiben. Aus dem Grund kann mich der Chef zum Beispiel ins Homeoffice schicken oder zum Tragen einer Maske auffordern.

Erkältung oder Corona: Wann lässt man sein Kind zu Hause?

Im Moment gilt tatsächlich: Bei Rotznase nach Hause. Das Kind sollte dann beobachtet werden. Kommen nach 24 Stunden keine weiteren Symptome hinzu, darf das Kind wieder in die Schule oder in den Kindergarten. So hat es das NRW-Schulministerium beschlossen. Radio Essen hat mit der Essener Leiterin des Gesundheitamtes, Juliane Böttcher, gesprochen. Ist diese Regelung sinnvoll?

"Ich finde es ist eine sinnvolle Regelung, man kann als Eltern schauen, entwickeln sich weitere Symptome. Dann ist natürlich ein Wiederbesuch in der Einrichtung nicht möglich. Aber als erster Überwachungszeitraum ist es eine sinnvolle Regelung."
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Nicht sofort zum Kinderarzt - Eltern müssen Symptome abwägen

Gerade im Herbst läuft aber auch die Erkältungszeit auf Hochtouren. Viele befürchten einen Ansturm bei den Kinderärzten. Auch hier hat Juliane Böttcher vom Gesundheitsamt einen Tipp:

"Kommen weitere Symptome hinzu würde ich, anstelle der Eltern, den Kinderarzt telefonisch kontaktieren und besprechen, ob das Kind vorgestellt werden soll. Eine Schnupfnase ist kein Grund für einen Besuch beim Kinderarzt."

Auch für einen Coronatest reichen eine Schnupfnase oder andere Corona-Symptome nicht aus. Das Gesundheitsamt empfiehlt einen Test immer erst dann, wenn jemand im familiären Kreis oder Bekanntenkreis Corona hat und das Kind auch Symptome hat.

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Kinderärzte in Essen kritisieren die 24-Stunden-Schnupfen-Regel

Die Kinderärzte befürchten, dass durch die Regelung die Wartezimmer noch voller werden. Und noch hat die Erkältungszeit gar nicht erst angefangen. Viele Eltern brauchen eine Krankschreibung für den Arbeitgeber, einige sind doch unsicher und wollen das Kind lieber untersuchen lassen. Alles sehr undurchsichtig. Der Sprecher der Essener Kinderärzte, Dr. Ludwig Kleine-Seuken aus Katernberg hat Verständis für die Eltern.

"Bei mir an der Anmeldung sind meistens Mütter mit Kindergarten- oder Schulkinder, die das täglich erleben. Wir können einen Infekt mit Schnupfen oder Husten, der dauert in der Regel 7 Tage, ob mit oder ohne Doktor, nicht wegzaubern."

Die Vorgaben vom Land findet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte nicht umsetzbar. Die Kinder sind die Leidtragenden und haben ein Recht auf Bildung - auch mit einer Schnupfnase oder leichtem Husten.


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"Wir brauchen wieder mehr gesunden Menschenverstand!"

Gerade im Herbst laufen die Rotznasen ständig. Wenn jedes Kind bei leichten Erkältungsanzeichen zu Hause bleiben muss, versäumt es noch mehr wichtigen Schulunterricht. Vor allem Kindergartenkinder müssten die Erkältungszeit dann qasi ganz zu Hause verbringen. Wie soll das gehen? Die Kinderärzte fordern eine einfachere Regelung. Dr. Kleine-Seuken aus Katernberg hat mit dem Berufsverband Nordrhein der Kinder und Jugendärzte ein Protestschreiben an die Landesregierung verfasst.

"Kinder mit leichtem Symptomen sollten nicht aus Kindergarten oder Schule entfernt werden. Ansonsten sollte man auch weiterhin den gesunden Menschenverstand, den man auch die letzten 50 Jahre hat walten lassen, walten. Und natürlich gehören Kinder mit fiebrigen Infekten nicht in die Betreuung."

Andere Bundesländer zeigen, dass das möglich ist. Schleswig-Holsstein hat bespielsweise einen Schnupfenplan. Eine Orientierungshilfe zeigt dort, ab welchen Krankheitssymptomen die Kinder nicht in die Schule oder Kita gehen sollten.

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