Corona-Maßnahmen: Neue Regeln für private Feiern - Obergrenze für Teilnehmer

Bund und Länder haben sich am Dienstag auf neue Corona-Regeln geeinigt. Damit reagieren sie auf die steigenden Corona-Zahlen und die Herausforderung der kalten Jahreszeit, wo sich mehr drinnen in geschlossenen Räumen abspielen wird. Die meisten Grundregeln der Corona-Verordnung bleiben bestehen, wie 1,5-Meter Abstand oder die Mund-Nasenschutz-Pflicht. Bei privaten Feiern und Teilnehmerlisten gibt es Änderungen. Die gelten ab 1. Oktober.

Neue Corona-Regeln für private Feiern
© Radio Essen

Obergrenze für private Feiern in Essen

Seit Wochen beobachten die Länder und Kommunen, dass viele Neuinfektionen nach privaten Feiern aufkommen. Deshalb soll eine neue Hotspot-Strategie greifen, die regional und spezifisch von den Ländern angegangen werden soll. Für private Feiern, wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen oder auch Beerdigungen gilt:

  • In öffentlichen oder angemieteten Räumen sind nur noch bis zu 50 Teilnehmer erlaubt, sofern es in einem Landkreis 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gibt.
  • Bei privaten Feiern oder Treffen zuhause wird dann eine Obergrenze bis maximal 25 Teilnehmern von Bund und Ländern empfohlen.
  • Sollten die Corona-Fälle 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche erreichen, dann sind bei privaten Feiern in öffentlichen Räumen nur noch 25 Personen erlaubt, zuhause wird dann empfohlen, dass nur noch maximal 10 Personen zusammen kommen.
  • Werden die Werte für die Neuinfektionen pro Woche in einer Region nicht überschritten, bleibt alles wie bisher und private Feiern dürfen mit bis zu 150 Teilnehmern stattfinden.

Bußgelder für falsche Angaben

Um die Nachverfolgung zu stärken und damit die Gesundheitsämter zu unterstützen und die Neuinfektionen in Schach zu halten, hat die Regierung Bußgelder für falsche Angaben in Teilnehmerlisten beschlossen. Wer in Restaurants oder an anderen Orten falsche Daten in die Listen einträgt, der muss bei uns in NRW mit einer Strafe von 250 Euro rechnen.

Falsche Angaben sind kein Kavaliersdelikt, so Kanzlerin Merkel am Dienstag.

Vorrangig sollen die Gastronome oder Einrichtungsbetreiber darauf achten, dass die Daten in den Listen stimmen. Schleswig-Holstein hat sogar ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro angekündigt.

A-H-A-Regel wird für Winter ausgeweitet

Bund und Länder betonten am Dienstag, dass sie die Wirtschaft am Laufen halten wollen und auch den Kindern weiter ermöglichen wollen, in die Schulen und Kitas zu gehen - alles soweit es die Pandemie erlaube. Die Herausforderung der nächsten Monate wird aber vor allem geschlossene Räume sein. In der kalten Jahreszeit wird sich viel mehr drinnen abspielen. Deshalb soll das Lüften als äußerst wichtige Maßnahme mehr in den Fokus rücken. Die Regierung hat dazu ein Förderprogramm ins Leben gerufen. Damit sollen z.B. Schulen oder Behörden Anträge auf eine Verbesserung der Lüftungssysteme stellen können. Die Lüftungen werden dann geprüft und unter anderem auf Virenschutz umgerüstet.

Gleichzeitig sollen mehr Menschen in Deutschland die Corona-Warn-App nutzen. Deshalb werden für den Herbst und Winter die Buchstaben C (Corona-Warn-App) und L (Lüften) zu der bisherigen A-H-A-Regel (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmaske) ergänzt. Dabei ist die App aber keine Pflicht, sondern bleibe eine freiwillige Entscheidung, heißt es.

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