Rückschlag für Anwohner in Essen - Villa ist nicht denkmalgeschützt
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.03.2025 07:46
Im Moltkeviertel in Essen darf die alte Villa an der Schinkelstraße nun wahrscheinlich doch abgerissen werden. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat den Eilantrag einer Anwohnerin abgelehnt. Der sollte den Abriss verhindern.

Villa an der Schinkelstraße in Essen nicht denkmalrechtlich geschützt
Die ehemalige Direktorenvilla der Bundesbank im Moltkeviertel hat einen weiteren Rückschlag erlitten. Nachdem eine Anwohnerin Anfang Dezember einen Eilantrag gestellt hatte, um den Denkmalschutz des historischen Gebäudes zu bewahren, wurde dieser gestern vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt. Der Grund: die Nachbarin hat kein Recht, den Abriss des Hauses Schinkelstraße Nr. 38 zu verhindern, da das Gebäude selbst nicht unter Denkmalschutz steht. Die Erlaubnis zum Abriss verletzt ihre Rechte nicht. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber der Abriss der Villa an der Schinkelstraße ist damit möglich.
Die Stadt plant, auf dem Gelände eine Grundschule zu errichten und benötigt dafür den Platz rund um das Gebäude für einen Schulhof. Zudem gibt es baurechtliche Gründe, die den Abriss rechtfertigen. Die Erhaltungssatzung für das Moltkeviertel aus dem Jahr 1983 kann den Abriss ebenfalls nicht verhindern. Alle Mieter der Villa sind bereits ausgezogen, und Anwohner, die sich seit langem für den Erhalt des Gebäudes einsetzen, müssen nun einen weiteren Rückschlag hinnehmen.
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