Radio Essen klärt auf: Hilfe bei "Cybergrooming"?
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.02.2022 14:56
Das Thema "Cybergrooming" ist in Zeiten der Corona-Pandemie größer und größer geworden. Dabei können Kinder und Jugendliche sowohl zu Tätern und Opfern werden.
Corona: Wie Cybermobbing und -Grooming zugenommen haben
Unter der Corona-Pandemie haben in den letzten zwei Jahren vor allem Kinder und Jugendliche gelitten. So Dinge wie, "Erstes Verliebtsein", "Freunde treffen", "Party machen" sind eindeutig zu kurz gekommen. Da verlagert sich vieles ins Netz und in die sozialen Netzwerke und Messenger-Dienste. Aber da lauern Gefahren, die viele gar nicht so richtig auf dem Schirm haben.
Die Landesanstalt für Medien hat deshalb eine Tagung zu diesem Thema organisiert. Dabei ging es vor allem um das Thema "Grooming". Bedeutet: Wenn Kinder und Jugendliche von pädophilen Erwachsenen dazu gedrängt werden, beispielsweise Nacktfotos von sich zu verschicken.
"Cybergrooming" - was ist das überhaupt?
Seit 2004 ist es eine Straftat, Kinder auf diese Weise anzusprechen - und trotzdem haben die Fälle deutlich zugenommen, sagt Staatsanwältin Tina Langer: "Eine Strafbarkeit haben wir dann gegeben, wenn ein Einwirken auf das Kind vorliegt, das Einwirken kann einerseits dadurch erfolgen, dass ein pornografischer Inhalt beispielsweise vorgezeigt wird. Ein Einwirken liegt allerdings auch dann vor, wenn der Täter beispielsweise anstrebt, ein Treffen mit diesem Kind zu vereinbaren, wo dann sexuelle Handlungen ausgetauscht werden sollen. Genauso ist es strafbar, wenn der Täter beabsichtigt, beispielsweise das Kind dazu zu veranlassen, kinderpornografisches Material von sich herzustellen und dieses ihm dann zu übersenden."
Kinder und Jugendliche können auch zu Tätern werden
Aber es geht auch andersherum: Kinder und Jugendliche können mit Hilfe ihres Smartphones auch zu Tätern werden. Uwe Skupin vom Landeskriminalamt erklärt es so: Dann, wenn Jugendliche kinderpronografisches Material über das Handy weiterverbreiten. Kinder und Jugendliche sind bei davon zu über 30 Prozent beteiligt. Manchmal auch aus Versehen. "Das kann auch ein nacktes Geschlechtsteil oder Gesäß eines Kindes sein, was jetzt geteilt wird, zum Beispiel in Klassengruppen oder Sonstigem. Teilweise auch jetzt nicht um - sagen wir - Missbrauchsabbildungen zu teilen, sondern einfach: 'Guck dir das mal an. Hast du sowas schon mal gesehen?' Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es sehr stark verbreitet, erstmal diese Aufmerksamkeit weiterzugeben. Insofern: Es ist verboten, solche Sachen herzustellen, zu besitzen und zu verbreiten. Das sind auch die Tathandlungen, womit man sich strafbar machen kann."
"Frag Zebra": Hilfe gegen Cybermobbing und Cybergrooming
Für alle Fragen in diesem Zusammenhang gibt es eine Internetseite, die weiterhilft: fragzebra.de. Auf der Seite von der Landesanstalt für Medien könnt Ihr eure Fragen zu den Themen Cybermobbing und Cybergrooming stellen. Es gibt auch viele Fragen, die schon gestellt wurden auf den Seite beantwortet werden.
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