Ferienjobs in Essen: Gute Chancen für Schüler im Sommer 2025
Veröffentlicht: Freitag, 27.06.2025 15:02
Für viele Schülerinnen und Schüler sind die Sommerferien die ideale Gelegenheit, erste Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen - und dabei das Taschengeld aufzubessern. Hier haben wir eine Übersicht für Euch.

Sommerferien in Essen: Geld verdienen und Erfahrungen sammeln
Der Sommer 2025 ist für Schülerinnen und Schüler erneut eine gute Chance, praktische Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln - und gleichzeitig das eigene Taschengeld aufzubessern. Viele Essener Betriebe suchen während der Ferienzeit Unterstützung, wie der Essener Unternehmensverband (EUV) mitteilt. Besonders gefragt seien junge Arbeitskräfte in Bereichen wie Gastronomie, Einzelhandel, aber auch in der Industrie oder im Büro.
"Gerade in den Sommermonaten sind junge Menschen in vielen Branchen gefragt – auch wenn die Jobs nicht immer explizit ausgeschrieben sind", erklärt EUV-Hauptgeschäftsführer Ulrich Kanders.
Die Aufgaben reichen von einfachen Hilfstätigkeiten bis hin zu ersten organisatorischen Aufgaben. Unternehmen nutzten die Ferienzeit, um junge Talente kennenzulernen.
"Nicht selten wird aus dem Ferienjob später ein Ausbildungsverhältnis", so Kanders.
Was ist erlaubt - und ab wann?
- Ab 13 Jahren: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Jugendliche bis zu zwei Stunden täglich leichte Tätigkeiten ausüben, etwa Zeitungen austragen, Nachhilfe geben oder Hunde ausführen.
- Ab 15 Jahren: In den Schulferien sind bis zu vier Wochen Arbeit pro Jahr erlaubt. Die Arbeitszeit darf maximal acht Stunden täglich und an fünf Tagen pro Woche liegen - jeweils zwischen 6 und 20 Uhr. Nach einem Arbeitstag sind zwölf Stunden Ruhezeit vorgeschrieben, bei einer Acht-Stunden-Schicht ist eine Stunde Pause Pflicht.
- Ab 18 Jahren: Es gelten keine speziellen Jugendvorschriften mehr. Für volljährige Schüler ist eine kurzfristige Beschäftigung von bis zu 50 Tagen pro Jahr möglich.
Was Schüler wissen sollten: Versicherung, Lohn und Tipps zur Jobsuche
Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei - es werden also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung fällig. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung, die der Arbeitgeber übernehmen muss.
Beim Lohn gilt: Der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde gilt nur für volljährige Schüler. Jüngere Ferienjobber erhalten in der Regel einen individuell vereinbarten Stundenlohn, der sich am Mindestlohn orientieren kann.
Für die Jobsuche empfiehlt Kanders, sich im persönlichen Umfeld umzuhören: "Die beste Strategie ist oft, im direkten Umfeld zu fragen - zum Beispiel bei Bekannten, Nachbarn oder dem Arbeitgeber der Eltern."
Ihr könnt auch auf Aushänge in Supermärkten oder Schaufenstern sowie Plattformen wie die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit achten.