Essen: Pflanzenschauhäuser endlich wieder geöffnet!

Rund zweieinhalb Jahre hat die Sanierung der Pflanzenschauhäuser im Grugapark in Essen gedauert. Jetzt sind sie wieder geöffnet. Alle Infos, lest Ihr hier.

Christian Kamer, Parkleitung und Melanie Ihlenfeld, Fachbereichsleitung Grün und Gruga (vorne) führten Oberbürgermeister Thomas Kufen durch die sanierten Pflanzenschauhäuser.
© Georg Lukas / Stadt Essen

Pflanzenschauhäuser in Essen öffnet ihre Türen

Die Freude im Grugapark in Essen ist groß: Die Pflanzenschauhäuser sind wieder geöffnet. In den letzten zweieinhalb Jahren wurden sie aufwendig saniert. Unter anderem wurde das Dach neu gemacht. Das sieht jetzt aus als wäre es aus großen Kissen geformt. Durch diese speziellen Folienkissen kommt mehr Licht durch das Dach. Innen bekommen die Pflanzenschauhäuser eine neue Heizung und neue Technik. So soll das Klima besser gesteuert und Energie gespart werden.

Entdeckungstour in Essen

"Wir möchten unsere kleinen und großen Besucher:innen einladen, in den Pflanzenschauhäusern auf Entdeckungstour zu gehen - im Tropenhaus mit einer Vielzahl von Nutzpflanzen, fleischfressenden Pflanzen und Orchideen, im Kakteen- und Sukkulentenhaus mit Pflanzen aus den Trockengebieten Afrikas, Amerikas, Madagaskars und der Kanarischen Inseln und im Bergnebelwaldhaus mit Pflanzen aus den niederschlagreichsten Gebieten der Erde."

Das sagt Melanie Ihlenfeld, Fachbereitsleiterin Grün und Gruga. Ein weiterer Höhepunkt ist der japanische Bonsaigarten, der in dieser Form nur selten in Deutschland zu finden ist und daher auch von überregionaler Bedeutung ist, heißt es. Das benachbarte Mediterran-Haus gehört ebenfalls zu den Pflanzenschauhäusern, war aber nicht Teil der Sanierung und öffnet wegen der Witterung erst im Frühjahr.

Pflanzenschauhäuser in Essen: Corona-Regeln und Öffnungszeiten

Die Schauhäuser sind täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Es gilt die 2G-Regel. Das heißt, dass nur vollständig Geimpfte und Genesene (max. 6 Monate) die Schauhäuser im Grugapark besuchen können. Eine Ausnahme gibt es für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren und Menschen mit einem ärztlichen Attest, das besagt, dass sie nicht geimpft werden können. Die müssen dann aber einen negativen Corona-Test vorzeigen, der darf maximal 24 Stunden alt sein. Außerdem gilt in den Pflanzenschauhäusern die Maskenpflicht. Der Eintritt ist - bis auf den Parkeintritt - frei.

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