Asiatische Hornisse in Essen breitet sich aus: Das müsst Ihr beachten
Veröffentlicht: Montag, 20.10.2025 16:07
In Essen sieht man immer mehr Hornissennester. Sie hängen hoch oben in den Baumspitzen, aber auch an Garagen und Hauswänden. Die Stadt hat "Konfliktpunkte" festgelegt, in denen die Naturschutzbehörde die Nester entfernt.

Asiatische Hornisse in Essen mehrfach gesehen
In Essen breiten sich derzeit Asiatische Hornissen aus – eine invasive Art, die ursprünglich aus Südostasien stammt. Sie wurde in Europa eingeschleppt und fühlt sich durch das milde Klima inzwischen auch bei uns immer wohler. Inzwischen wurden in Essen mehrere Nester entdeckt, vor allem sogenannte Sekundärnester hoch in den Baumspitzen. Diese werden jetzt sichtbar, weil das Laub von den Bäumen fällt. Die Nester kommen immer häufiger von der Asiatischen Hornisse. Sie ist ein bisschen kleiner als die einheimische Europäische Hornisse. Beide zählen zu den Wespen. Sie gilt als Gefahr für Honigbienen, da sie ganze Bienenvölker angreift.
Für Menschen ist die Hornisse meist nicht aggressiv, kann aber gefährlich werden, wenn man einem Nest zu nahe kommt. Mehrere Stiche können zu Kreislaufschwankungen führen. Für Allergiker könnten Stiche jedoch lebensgefährlich sein.
Wenn Ihr ein Nest in Essen seht
Wer ein Nest entdeckt, sollte nicht selbst handeln, sondern sofort einen Schädlingsbekämpfer informieren. Diese tragen spezielle Schutzanzüge und entfernen die Nester fachgerecht.
Die Nester finden sich oft in Schuppen, Garagen oder an Hauswänden. Die Stadt Essen hat sogenannte Konfliktpunkte bestimmt, in den das Naturschutzamt die Nester entfernt. Diese zählen dazu:
- Die Heisinger Ruhraue
- Das Naturschutzgebiet Mechtenberg
- Die Obstwiesen Meisenburg und Weizenbergs Feld
- Die Wiesen am Flughafen Essen-Mülheim
- Die Wildwiesen am Terrassenfriedhof
- Das Gelände der Zeche Zollverein
- Der Gleispark Frintrop
- Weitere Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile
Die Stadt bezahlt das Entfernen von Hornissennestern aus dem Naturschutz-Budget. Das gilt für alle Nester, die bis zu 850 Meter von den oben bestimmten Flächen entfernt sind.