Stichwahl in Essen: Das müsst Ihr wissen!
Veröffentlicht: Dienstag, 16.09.2025 13:12
Die erste Runde der Kommunalwahl in Essen ist vorbei – jetzt geht es in die Stichwahl. Hier bekommt Ihr einen Überblick über alles, was Ihr für die Stichwahl am 28. September wissen müsst.

FAQ zur Stichwahl in Essen
Die Stichwahl in Essen wirft viele Fragen auf: Wer darf wählen, wie und wo gebe ich meine Stimme ab, und welche Fristen muss ich beachten? Brauche ich eine neue Wahlbenachrichtigung, wie funktioniert die Briefwahl, und wann haben die Wahllokale geöffnet? Hier beantworten wir Euch genau diese Fragen – verständlich, kompakt und speziell auf die Stichwahl in Essen zugeschnitten. So seid Ihr bestens vorbereitet, wenn es am Sonntag (28. September) in die Wahllokale geht.
Warum gibt es eine Stichwahl in Essen?
Bei der Kommunalwahl gilt: Ein Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin muss mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen bekommen. Der amtierende Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) hat zwar die meisten Stimmen geholt (42,3 Prozent), verfehlte damit aber die absolute Mehrheit. Auf Platz zwei liegt SPD-Kandidatin Julia Klewin mit 20,2 Prozent. Deshalb kommt es am 28. September 2025 – zwei Wochen nach der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen – zur Stichwahl.
Wie bekomme ich meine Briefwahlunterlagen?
Die Unterlagen für die Stichwahl werden vorbereitet. Rund 96.000 Essenerinnen und Essener haben schon mit ihrer ersten Wahlbenachrichtigung angegeben, dass sie per Briefwahl wählen möchten. Ihre Unterlagen werden voraussichtlich Ende der Woche – also ab dem Freitag (19. September) oder Samstag (20. September) – verschickt. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann die Briefwahl auch mit einer E-Mail an wahl@essen.de beantragen. Im Laufe dieser Woche soll außerdem die Online-Beantragung wieder möglich sein. Ein genaues Datum konnte der Wahlleiter der Stadt Essen, Guido Mackowiak, aber nicht nennen.
Wichtig: Die Briefwahl sollte spätestens bis Mittwoch (24. September) vor der Wahl beantragt werden. Die Unterlagen müssen am Wahltag, Sonntag (28. September), bis spätestens 16 Uhr im Wahlamt ankommen. Mackowiak betont im Radio Essen-Interview außerdem, dass die Briefwahl bei einer Stichwahl zeitlich sehr knapp werden kann – am sichersten ist es deshalb, direkt im jeweiligen Wahllokal abzustimmen:
"Am besten bei der Stichwahl in den Wahlraum gehen, das ist glaube ich die erste Wahl, meine Empfehlung. Und die zweite Möglichkeit ist dann, sobald wir mit der Direktwahl gestartet sind, dann ins Rathaus zu gehen und dort seine Stimme abzugeben. Dann hat man auf jeden Fall nicht das Risiko wegen der Postzustellung - es ist halt ein enger Zeitraum.", so Wahlleiter Guido Mackowiak.
Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung?
Nein, es wird keine neuen Wahlbenachrichtigungen geben. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat und entweder im Rathaus direkt oder am Wahltag im Wahllokal wählen möchte, braucht dafür nur seinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto – zum Beispiel den Führerschein.
Ab wann kann ich im Rathaus wieder direkt wählen?
Die Direktwahl im Rathaus startet, sobald die Stimmzettel geliefert sind. Voraussichtlich ist das Ende dieser Woche der Fall – also ab Freitag, 19. September, oder Samstag, 20. September. Das Wahlamt ist dann montags bis freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr für die Direktwahl geöffnet. Am Wahltag selbst, Sonntag der 28. September, kann dann wie gewohnt in den 314 Wahllokalen gewählt werden, die auch schon bei der Kommunalwahl am 14. September geöffnet waren. Die Wahllokale sind am Sonntag (28. September) von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
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