Stadt Essen sucht Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Stadt Essen sucht dafür noch dringend Wahlhelfer.

Stadt Essen sucht Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025
© Stadt Essen

Stadt Essen sucht dringend Wahlhelfer

Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Eigentlich wäre erst im September gewählt worden. Nach dem Aus der Ampel-Koalition wurde die Bundestagswahl allerdings vorgezogen. Die Stadt Essen sucht noch dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dafür. Insgesamt werden rund 3.200 Wahlhelfer gesucht, 2.000 Essenerinnen und Essener haben sich schon bei der Stadt gemeldet. Damit sind noch 1.200 Einsätze offen. Vor allem die Funktion als Wahlvorsteher und Schriftführer sind wichtig und noch zu besetzen. Wahlhelfer bekommen eine Aufwandsentschädigung, je nachdem, was sie genau am Wahltag machen. 

  • Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher: 110 Euro (80 Euro Briefwahl)
  • Schriftführerin und Schriftführer: 100 Euro (70 Euro Briefwahl)
  • Beisitzende und Stellvertreterinnen und Stellvertreter: 80 Euro (60 Euro Briefwahl)

Wer mitmachen will, kann sich im Internet bewerben. Außerdem geht die Bewerbung auch direkt über das Wahlamt der Stadt per E-Mail: wahl@essen.de.

Wahlhelfer in Essen gesucht: Das steckt hinter den Funktionen

Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzende: Was steckt hinter den jeweiligen Funktionen? Radio Essen klärt auf:

  • Wahlvorsteher: Er leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung. Er ist somit auch für das Wahlamt der erste Ansprechpartner im Wahlvorstand.
  • Schriftführer: Er ist für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, er überprüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt, nach dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne, den entsprechenden Stimmabgabevermerk.
  • Beisitzer: Er assistiert dem Schriftführer und dem Wahlvorsteher. Das bedeutet, Beisitzer erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen etwa das gemeinsame Einrichten des Wahlraums sowie alle anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und Stimmenauszählung.

Um Wahlhelfer werden zu können, müsst Ihr 18 Jahre alt sein und am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein. Wahlhelfer müssen seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland haben. Um in Essen mitzumachen, müsst Ihr nicht hier wohnen. Weitere Infos findet Ihr aber auch auf der Seite der Stadt Essen.

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