Essen: Alle Schüler:innen ab Montag im Wechselunterricht

Die Schulen in Essen und NRW sollen wieder für alle öffnen. Das hat das Land NRW jetzt bekanntgegeben. Es gelten aber Voraussetzungen.

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Schulen noch vor den Osterferien wieder offen

Die NRW-Landesregierung hat bekanntgegeben, dass ab Montag, 15. März auch alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen zumindest tageweise in die Klassen zurückkehren dürfen. Das soll "ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität" sein. Außerdem verspricht man sich davon Vorteile für die Schüler:innen, die Probleme mit dem Distanzunterricht hatten. Eine Rückkehr zum normalen Schulalltag soll aber unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen passieren und dem weiteren Infektionsgeschehen angepasst werden.

Regelungen für die Grundschulen

Bis zu den Osterferien 2021 wird der Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht fortgesetzt. Maßgeblich hierfür sind weiterhin die Regelungen in der Schul-Mail vom 11. Februar 2021. Für die Grundschulen und Schüler:innen der Abschlussklassen ändert sich also erst mal nichts.

Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten weiterhin. Hierfür sind ebenfalls die Regelungen aus der Schul-Mail vom 11. Februar 2021 sowie die ergänzenden Ausführungen im Bildungsportal maßgeblich, die auf den Seiten des Schulministeriums zu finden sind.

Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück. Das Gleiche gilt für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Klassen und Kurse sollen in zwei Gruppen geteilt werden. Diese im Wechsel in den Schulen und in Distanz unterrichtet werden.
  • Die Homeschooling-Phasen sollen jeweils nicht länger als eine Woche dauern.
  • Alle Kinder sollen in festen Lerngruppen unterrichtet werden.
  • Wie das Wechselmodell gestaltet wird, dürfen die Schulleitungen entscheiden. Die jeweilige Schulkonferenz soll dabei einbezogen werden.
  • Kleine Klassen und Kurse können zusammen unterrichtet werden.
  • Bis zu den Osterferien soll es keinen regulären Ganztagsbetrieb geben.
  • Für Tage, an denen sie keinen Präsenzunterricht haben, soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 eingerichtet werden.
  • Wer zuhause keine Möglichkeit dazu hat, soll in der Schule lernen können, wenn kein Präsenzunterricht stattfindet, also quasi Distanzunterricht auf dem Schulgelände.
  • Ab dem 15. März 2021 gilt voraussichtlich bis zum Schuljahresende für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen (also auch Sek II), dass Unterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht stattfindet.

Im Unterstützungsportal der Schulpsychologie finden Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unter dem Stichwort „Schule und Corona“ konkrete Inhalte und Materialien, die für die derzeitige Situation, den Schul(neu)start, aber auch die nachfolgenden Tage und Wochen hilfreich sein können, heißt es auf den Seiten des Schulministeriums.

Regelungen für die Förderschulen

  • An Förderschulen können die Schulleitungen prüfen, ob ein Präsenzunterricht auch in voller Klassenstärke erfolgen kann. Dies "hat den Vorteil, dass auf die Notwendigkeit paralleler Betreuungsangebote verzichtet werden kann", heißt es beim Schlministerium.
  • Bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen ist ein Präsenzunterricht in Klassenstärke auch in den Förderschulen der anderen Förderschwerpunkte grundsätzlich möglich.
  • Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Impfpriorisierung für Beschäftigte an Förderschulen sowie aufgrund der besonderen Schutzausstattung, die das Land den Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung zur Verfügung stellt.
  • Eltern, die aus begründeter Sorge vor einer Infektion ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, können es unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests davon befreien lassen.

Regelungen für die Berufskollegs

Die Regelungen vom 11. Februar 2021 gelten bis einschließlich dem 13. März 2021. Ab dem 15. März 2021 gilt voraussichtlich bis zum Schuljahresende für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen, dass Unterricht auch wieder in Präsenz aufgenommen wird. Der soll im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht stattfinden. Dabei gilt:

  • Wer möchte, soll im Distanzunterricht unterrichtet werden können.
  • Die Teilnahme am Unterricht bleibt verpflichtend - ob zuhause oder in der Schule.
  • Wer zuhause keine Möglichkeit hat, am Distanzunterricht teilzunehmen, soll das auf dem Schulgelände tun können.
  • Nach Möglichkeit soll der Unterricht nach Stundenplan stattfinden.
  • Wenn sich der Unterricht dadurch verschiebt oder ausfällt, müssen z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen darüber informiert werden.
  • Bis zu 160 Unterrichtsstunden können in das kommende Schuljahr verlagert werden.
  • Drei Wochen vor einer Abschlussprüfung wird nur noch auf Ditanz unterrichtet.


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