Veranstaltung wegen Coronavirus abgesagt: Was steht mir zu?

Immer mehr Events werden in Deutschland aufgrund des Coronavirus abgesagt. Doch was passiert zum Beispiel mit bereits gekauften Tickets? Wir haben deshalb mit einem Anwalt für Eventrecht gesprochen.

© Till Schwachenwalde/Radio Essen

Die Leipziger Buchmesse oder die Tourismusmesse in Berlin: Zwei sehr große Veranstaltungen, die aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise abgesagt wurden. Und es sind bei weitem nicht die einzigen. In vielen Städten, auch in NRW finden in den kommenden Wochen einige Events nicht statt. Dazu gibt es auch seit Dienstagnachmittag (10.3.) einen Erlass des Landes NRW an die Kommunen: Veranstaltungen mit über 1.000 Besuchern sollen abgesagt werden.

Was steht einem Ticketinhaber überhaupt zu? Wir versuchen, einige naheliegende Fragen aufzuklären. Deshalb haben wir mit Elmar Funke, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, spezialisiert auf Event- und Veranstaltungsrecht, gesprochen.

Müssen Ticketpreise erstattet werden?

Bei abgesagten Veranstaltungen werden zumeist die Ticketpreise erstattet, oder die Tickets behalten auch für einen genannten Ausweichtermin die Gültigkeit. Gilt das auch bei Absagen aufgrund Coronavirus? Elmar Funke sagt: "Im Zweifel ist alles zu bezahlen".

Funke fügt aber auch hinzu, dass "bei behördlichen Veranstaltungsverboten" die Veranstalter sich "auf höhere Gewalt berufen" könnten. Jedoch: "Auch in solchen Fällen erstatten die meisten Veranstalter 50 bis 100 Prozent der Flächenmieten beziehungsweise Ticketpreise." Heißt allerdings im Umkehrschluss: Könnte sich ein Veranstalter auf "höhere Gewalt" berufen, müsste der komplette Eintrittspreis nicht immer voll erstattet werden.

Müssen Messen oder Veranstaltungen nachgeholt werden?

Es gibt keine Regel dafür, dass eine bestimmte Messe oder ein bestimmtes Event nachgeholt werden müssen. Funke: "Das ist bei manchen Messen auch nicht sinnhaft." Ohne "höhere Gewalt" sei ja alles zu erstatten.

Wann muss ein Veranstalter in Erwägung ziehen, sein Event abzusagen?

Bei dieser Frage komme es "stark auf den Einzelfall an", wie der Rechtsanwalt erklärt. Zwei Beispiele: Eine Messe mit hohem italienischen oder asisatischem Gästeprofil oder eine Veranstaltung an einem Ort mit einer hohen "Coronafallanzahl". Funke weist bei dieser Frage auch auf Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) hin. Eine Richtlinie könnte hierbei sein, bei Gästen einer Veranstaltung aus Risikogebieten (wie China, nördliche Provinzen Italiens) eine Absage in Erwägung zu ziehen

Gibt es Ausnahmen, bei denen Besucher einer Veranstaltung ihre Kosten nicht zurückerstattet bekommen?

Für Funke seien solche Ausnahmen "denkbar, aber selten". Das sei eventuell der Fall, wenn bei einer Veranstaltung "höhere Gewalt" vorliegt und der Veranstalter "keinerlei Kosten einsparen kann."

Gibt es eine Möglichkeit, sich im Vorfeld vor einer Absage abzusichern?

Für Privatpersonen sei es schwierig. Veranstalter und Dienstleister könnten sich hingegen mit sogenannten "Ausfallversicherungen" absichern. Doch Funke ergänzt, dass "Versicherungen nach Corona umdenken" könnten und womöglich den Veranstaltern weniger entgegenkommen könnten, als erwartet.

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