Silvesterrandale in Essen: Immer weniger Angeklagte

In Essen sitzen bald immer weniger Angeklagte vor Gericht nach der Silvesterrandale in Altenessen. Es geht in dem Verfahren allerdings um die Silvesterrandale in Altenessen vor zwei Jahren und nicht um die aktuellen Vorfälle. Das Verfahren zieht sich weiter hin.

© Socrates Tassos/FUNKE Foto Services

In Essen immer weniger auf der Anklagebank

In Essen ist es für viele nur noch eine weit zurückliegende Erinnerung. Da war mal was in Altenessen, Silvester vor zwei Jahren. Danach ein großer Aufschrei der Empörung über rund 20 Jugendliche, die in der Silvesternacht Mülleimer angezündet und mitten auf den Altenessener Markt geworfen haben. Die Bushaltestelle der Ruhrbahn wurde ebenfalls demoliert. Die ist schon lange wieder repariert. Jetzt müssen sich die vier der ursprünglich acht Angeklagten vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Rüttenscheid verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Anklage gegen drei weitere Jugendliche fallen lassen. Die Anklage gegen den achten Jugendlichen hatte die Staatsanwaltschaft schon länger zurückgezogen. Der Hintergrund ist ein jetzt vorliegendes Bewegungsgutachten, mit dem wahrscheinlich einige der Jugendlichen identifiziert werden können. So zumindest die Aussage der Gutachterin.

In Essen lange Wartezeit auf die Strafe

Ginge es in Essen nach dem Wunsch der Politiker wie Innenminister Herbert Reul oder Oberbürgermeister Thomas Kufen dann würde die Strafen nach solchen Taten auf dem Fuße folgen. In der Realität passiert das allerdings selten. In diesem Fall überhaupt nicht. Zunächst sah alles nach einem schnellen Erfolg aus. Die Staatsanwaltschaft erhob im Sommer 2021 Anklage gegen acht mutmaßliche Täter. Danach allerdings stockte das Verfahren. Zuerst ging das Verfahren vom Amtsgericht ans Landgericht wegen der großen Anzahl der Angeklagten. Die Richter dort hatten Zweifel daran, ob auch wirklich die Richtigen angeklagt sind. Es wurde zuerst noch einmal ein Gesichtsgutachten angefordert. Das hat allerdings nichts gebracht, daraufhin wurde eine Bewegungsgutachterin beauftragt. Die musste vom Gericht mehrfach angefragt werden bis das Gutachten endlich da war. Danach dann die Wende in diesem Verfahren. Es geht wieder alles auf Anfang und ans Amtsgericht.

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