Heiraten in Essen: Diese neuen Corona-Regeln gelten
Veröffentlicht: Mittwoch, 06.04.2022 13:53
Die Corona-Zahlen in Essen sinken, die Stadt reagiert. Bei standesamtlichen Hochzeiten dürfen wieder mehr Menschen dabei sein. Für die meisten von ihnen gelten dafür aber wieder schärfere Hygiene-Regeln. Hier lest Ihr, wie standesamtliche Hochzeiten bei uns in Essen ab heute ablaufen.
Hochzeit in Essen: Wieder mehr Menschen beim Standesamt erlaubt
Wegen der sinkenden Corona-Zahlen bei uns in Essen sind ab heute (6. April) wieder mehr Menschen bei standesamtlichen Trauungen erlaubt. Die meisten Menschen dürfen im Rathaus Kray bei Trauungen dabei sein. Zusätzlich zum Brautpaar dürfen 23 Gäste mit ins Trauzimmer. Bis gestern waren neben dem Brautpaar nur 16 Gäste erlaubt. Die komplette Übersicht der Gästebegrenzung in den jeweiligen Trauzimmern findet Ihr etwas weiter unten.
Weil in den Trauzimmern die bisherigen Abstände jetzt nicht mehr eingehalten werden können, müssen aber alle bis auf das Brautpaar ab heute eine FFP2-Maske tragen. Bisher reichte eine OP-Maske. Außerdem müssen alle einen 3G-Nachweis dabei haben, also geimpft, genesen oder frisch getestet sein. Zusätzlich muss das Brautpaare eine komplette Gästeliste vorlegen.
Trauzimmer in Essen: So viele Gäste dürfen dabei sein
Die Personenzahl in den Trauzimmern bei uns in Essen wird bis auf weiteres wie folgt erhöht:
- Gildehof: von 8 auf 10 Personen
- Rathaus Heisingen: von 10 auf 15 Personen
- Rathaus Kettwig: von 6 auf 8 Personen
- Rathaus Kray: von 18 auf 25 Personen
- Schloss Borbeck: von 9 auf 14 Personen
- Zeche Zollverein: von 14 auf 20 Personen
- Weiße Flotte: unverändert 20 Personen, abhängig von der Größe des Schiffes
Heiraten und Corona: Diese Regeln gelten für die Feier
Die Corona-Regeln für Hochzeiten abseits der standesamtlichen Trauung richten sich nach den aktuellen Corona-Regeln des Landes. Demnach gibt es bei den Feiern keine Begrenzungen der Gäste mehr, dafür müssen auch hier alle einen 3G-Nachweis haben. Zumindest in "Einrichtungen, für die eine Zugangsbeschränkung besteht". In den Kirchen in der Stadt besprecht Ihr die jeweiligen Regeln am besten direkt mit Eurer Gemeinde. Da Kapellen und Kirchen sehr unterschiedlich groß und belüftet sind und die Gemeinden dort Hausrecht haben, können dort unterschiedliche Regeln gelten.