Uniklinik Essen: Ex-Arzt erneut zu Haftstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Arzt aus Essen ist erneut verurteilt worden. In diesem Fall hat er zwei todkranken Corona-Patienten tödliche Medikamente gespritzt, obwohl diese bereits im Sterben lagen. Es ist das zweite Urteil gegen den Ex-Arzt.

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Ex-Arzt aus Essen erneut verurteilt

Ein ehemaliger Arzt der Uniklinik in Holsterhausen ist wegen versuchten Totschlags zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Richter am Landgericht in Rüttenscheid sind überzeugt, dass er zwei todkranken Corona-Patienten tödliche Medikamente gespritzt hat. Und das obwohl beide bereits im Sterben lagen. Warum er das getan hat, bleibt unklar. Der Arzt hat sich im Prozess nicht geäußert.

Die Staatsanwaltschaft hatte gut fünf Jahre Gefängnis gefordert, der Arzt selbst fordert einen Freispruch. In einem ähnlichen Fall wurde er schon zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Anfangs hatte der Arzt gesagt, dass er den Patienten Leid ersparen wollte. Das hat er später widerrufen.

Patienten in Essen lagen im Sterben

Im ersten Fall soll er die Angehörigen nicht über Alternativen informiert haben. Im zweiten Fall wollten die Angehörigen ausdrücklich keine Art von Sterbehilfe. Ein Gerichtssprecher erklärte gegenüber Radio Essen, dass die beiden Patienten bereits im Sterben lagen und keine Behandlungsaussichten mehr bestanden. In solchen Fällen dürfen Ärzte die Geräte abstellen. Allerdings hat der ehemalige Arzt der Uniklinik in Essen zusätzlich Sedative und Opiate verabreicht. Es konnte aber nicht nachgewiesen werden, ob sie dadurch schneller gestorben sind. "Es ging nur um Minuten", heißt es vom Gericht. Sonst müsste der Verurteilte vermutlich deutlich länger ins Gefängnis. Fakt ist aber, dass er die Patienten toten wollte, sonst hätte er ihnen nicht diese Menge an Medikamenten gegeben.

Ex-Arzt aus Essen muss mit längerer Gefängniszeit rechnen

Bereits im ersten Verfahren ist der Ex-Arzt zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden - allerdings wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der frühere Arzt Berufung eingelegt hat. Sollte das Urteil bestätigt werden, werden die beiden Haftstrafen zusammengezählt. Vermutlich muss er dann doppelt so lang hinter Gitter.

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