Ehemaliger Arzt aus Essen muss ins Gefängnis

Ein ehemaliger Arzt aus Essen muss ins Gefängnis. Er hat vor einem Jahr einen Corona-Patienten getötet. Obwohl er anfangs gestanden hatte, ruderte er während des Prozesses zurück.

Im Behandlungszimmer beim Arzt (Symbolbild).
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Ex-Arzt aus Essen verurteilt

Ein ehemaliger Arzt des Uniklinikums in Holsterhausen muss wegen Totschlags dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht in Rüttenscheid sind überzeugt, dass er einem Corona-Patienten im vergangenen Herbst eine Überdosis Kaliumchlorid verabreicht hat. Der 45-Jährige hatte das im Prozess bestritten. "Wir konnten nichts mehr machen", sagte er den Richtern. Nach der Tat hatte er gegenüber Kollegen und der Polizei was anderes erzählt. Er wollte ihm langes Leid durch die Krankheit ersparen, hatte er gesagt.

Die Gerichtsmedizin hat per Gutachten bestätigt, dass der Patient nicht mehr lange gelebt hätte. Sonst müsste der ehemalige Arzt vermutlich deutlich länger ins Gefängnis. Für Totschlag kann es zwischen 5 und 15 Jahre Haft geben.

Oberstaatsanwaltschaft in Essen spricht von aktiver Sterbehilfe

Birgit Jürgen ist Oberstaatsanwältin in Essen. In ihrem Plädoyer sprach sie von aktiver Sterbehilfe. Das sei strafbar. Für sie stehe fest, dass der Angeklagte Leiden verkürzten wollte. "Wahrscheinlich, weil er überfordert war."

Zum Hintergrund: Die Ehefrau des Opfers war am 13. November 2020 nach einem Anruf aus Holland angereist, um sich von ihrem Mann zu verabschieden, der zehn Tage zuvor vom niederländischen Venlo nach Essen verlegt worden war. Laut Urteil war ihr erzählt worden, dass die Situation aussichtslos sei. "Sie haben die Angehörigen angelogen, in dem Sie ihnen gesagt haben, dass der Sterbeprozess unmittelbar bevorsteht", sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung in Richtung des Angeklagten.

Arzt aus Essen kam wegen Pfleger vor Gericht

Ein Krankenpfleger hatte damals Alarm geschlagen. Er soll dabei gewesen sein, als der niederländische Patient starb. Der Pfleger hatte vor Gericht bestätigt, dass der Angeklagte dem 47-Jährigen Kaliumchlorid verabreicht hatte. "Wenn der Pfleger nicht gewesen wäre, wäre dieser Fall wahrscheinlich nie vor Gericht gelandet", hieß es beim Urteil.

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