Tantra-Massage keine Prostitution: Salon-Schließung in Essen rechtswidrig

Die Stadt Essen muss zwei Tantra-Massage-Salons die Wiedereröffnung erlauben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Schließung aufgrund der Corona-Schutzverordnung rechtswidrig ist.

© Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht: Essener Tantra-Salons dürfen wieder öffnen

Die Stadt Essen hatte argumentiert, dass die Tantra-Massagen auch den Intimbereich der Kunden umfassen und unbekleidet durchgeführt werden. Die Betreiber verstehen ihre Arbeit dagegen als Wellness-Massagen. Die Richter gaben ihnen Recht: Die Betriebsabläufe seien mit einem Bordell nicht zu vergleichen. Massagesalons dürfen durch die Corona-Lockerungen unter Hygieneauflagen wieder öffnen, Bordelle dagegen nicht. Die Stadt Essen habe nicht ausreichend darlegen können, warum bei diesen speziellen Angeboten die Ansteckungsgefahr größer sei als bei anderen Massagen.

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