Stadt Essen will Hundebesitzer stärker kontrollieren

In Essen sind rund 26.000 Hunde offiziell zur Hundesteuer angemeldet. Eigentlich müssen die Besitzer sich innerhalb von zwei Wochen darum kümmern, doch das funktioniert nicht immer. Die Stadt Essen will Hundebesitzer deshalb in den kommenden Wochen stärker kontrollieren.

Die Stadt Essen will Hundebesitzer wegen der Hundesteuer stärker kontrollieren.
© Elke Brochhagen / Stadt Essen

Ordnungsamt in Essen kontrolliert Hundebesitzer

Hundehalter in Essen sind eigentlich dazu verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden. Zwar sind rund 26.000 Hunde offiziell angemeldet, die Stadt geht aber von einer hohen Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde aus. Deshalb müssen sich Hundebesitzer in den kommenden Wochen auf stärkere Kontrollen einstellen. Das Ordnungsamt will vor allem die Steuermarken im Rahmen ihres Streifendienstes kontrollieren. Hundesitzer sind dazu verpflichtet, die aktuell gültige Steuermarke vorzuzeigen, wenn sie danach gefragt werden.

Hundesteuer in Essen: Ohne Anmeldung, droht Bußgeld

Die Stadt Essen erinnert in diesem Zusammenhang:

"Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben, die nicht zweckgebunden sind und somit in den allgemeinen Haushalt der Stadt Essen fließen. Mit der Hundesteuer wird vorrangig das ordnungspolitische Ziel verfolgt, die Zahl der im Stadtgebiet lebenden Hunde zu begrenzen."

Wer seinen Hund nicht anmeldet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Höhe hängt davon ab, wie lange der Hund nicht angemeldet wurde.

Hundehalter in Essen sollen ihren Hund anmelden

Sollte ein Hundehalter bisher vergessen haben, seinen Hund anzumelden, hat er jetzt noch mal eine Chance. Zwar muss die Hundesteuer bei rückwirkender Anmeldung nachträglich ab Aufnahme des Hundes entrichtet werden. Es wird jedoch zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 geben.

Die An- und Abmeldung des Hundes in Essen kann schriftlich, persönlich oder digital beim Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt Essen erfolgen. Dort kann auch die Hundesteuersatzung der Stadt Essen aufgerufen werden.

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