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Sozialbetrug in Essen - Stadt stößt immer wieder an Grenzen
© Kerstin Kokoska / FUNKE Foto Services
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Sozialbetrug in Essen - Stadt stößt immer wieder an Grenzen

In Essen und anderen Kommunen beziehen teilweise Menschen Sozialleistungen, die ihnen gar nicht zustehen. Dieser Sozialbetrug kostet die Steuerzahler viel Geld und sorgt für Unmut.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.02.2026 04:21

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Was steckt in Essen hinter dem Sozialbetrug?

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In Essen leben 8.607 Personen aus Rumänien und Bulgarien. Als EU-Bürgerinnen und -Bürger können sie hier arbeiten und zusätzliche Leistungen beantragen, wenn ihr Einkommen nicht zum Leben reicht. Für manche hat sich daraus jedoch die Möglichkeit ergeben, das Sozialsystem auszunutzen. Von dieser Personengruppe beziehen 3.700 Menschen in Essen Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter. 599 Personen sind erwerbstätig und erhalten aufstockende Leistungen, 198 Personen haben einen Minijob, 322 einen Midijob. 18 von ihnen arbeiten Vollzeit, 53 sind selbstständig. Rund 4.900 Personen leben im sogenannten „Dunkelfeld“, wie es der Sozialdezernent der Stadt Essen beschreibt. Teilweise sind sie integriert, teilweise leben sie jedoch in prekären Verhältnissen. Über die Jahre hat sich ein System entwickelt, mit dem einige dieser Menschen das Sozialsystem systematisch ausnutzen.

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Wie nutzen diese Menschen in Essen das System aus?

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Ein Beispiel dafür, wie in Essen das System ausgenutzt wird, sind sogenannte „Scheinarbeitsverträge“. Solche Scheinarbeitsverhältnisse können die Mitarbeitenden im Jobcenter nur sehr schwer nachverfolgen, sodass Unregelmäßigkeiten oft unentdeckt bleiben. Häufig werden Menschen in Rumänien und Bulgarien angeworben, ziehen nach Essen in eine „Schrottimmobilie“, erhalten einen „Arbeitsvertrag“ und melden sich anschließend beim Jobcenter für weitere Leistungen an. Oft sind Vermieter und „Scheinarbeitgeber“ dieselbe Person. Immer wieder leben die Betroffenen gar nicht in Essen und kehren nur zurück, wenn sie neue Anträge auf Sozialleistungen stellen müssen.

In letzter Zeit geben alleinstehende Südosteuropäerinnen mit nicht ehelichen Kindern an, dass die Väter in Pakistan leben und keinen Unterhalt zahlen. So erhalten sie in Essen Unterhaltsvorschuss. Ein weiterer Betrugsfall betrifft „Leihkinder“: Familien geben vor, ein oder mehrere Kinder zu haben, um Kindergeld zu beziehen, obwohl sie tatsächlich keine Kinder haben. Für die Mitarbeitenden der zuständigen Behörden ist es sehr schwierig, solche Fälle zu erkennen.

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Wie kann die Stadt Essen Sozialbetrug bekämpfen?

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Der Sozialdezernent der Stadt Essen Peter Renzel zieht in einer Antwort an den Landtag NRW eine ernüchternde Bilanz, er sagt:

"Je stärker die Informationsnetzwerke der einzeln agierenden Fachbehörden voneinander abgeschottet sind, umso leichter lässt sich dies von Menschen ausnutzen, die den Sozialstaat für sich missbrauchen wollen."

Hier nur ein paar Beispiele: In den Schulen fällt auf, wenn angemeldete Schülerinnen und Schüler aus Rumänien oder Bulgarien über Wochen nicht am Unterricht teilnehmen. Das deutet darauf hin, dass die Familien möglicherweise gar nicht in Essen leben. Diese Informationen werden jedoch nicht weitergegeben, obwohl sie dem Jobcenter helfen könnten, herauszufinden, ob die Personen, die Leistungen erhalten, tatsächlich in Essen wohnen.

Die Stadt Essen kann nur auf Gewerbeanmeldungen innerhalb der Stadt zugreifen, um Scheinselbstständigkeit zu erkennen. Ist ein Gewerbe jedoch in einer anderen Kommune angemeldet, müssen die Essener Behörden dort nachfragen und teilweise lange auf Antworten warten.

Wenn die Mitarbeitenden im Jobcenter einen Fall von Sozialbetrug ermittelt haben, geben sie die Akten an das Hauptzollamt und die Staatsanwaltschaft weiter. Häufig werden die Fälle jedoch zwischen den Behörden hin- und hergeschoben, weil niemand eindeutig zuständig ist. „Das muss sich dringend ändern“, fordert der Essener Sozialdezernent. Dabei erhält er Unterstützung von der FDP und der EBB im Rat der Stadt Essen. Die Fraktionen fordern entschlosseneres Handeln – ebenso wie die Landtagsfraktion der FDP, die hierzu einen Antrag im Landtag eingebracht hat.

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