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© Kai Kitschenberg/FUNKE Foto Services
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Rettungsdienstgebühren in Essen: Kosten sorgen immer noch für Bauchschmerzen

In Essen werden gesetzlich Versicherte weiter nicht zahlen müssen, wenn sie den Rettungswagen rufen. Die Stadt hatte sich dazu mit den Krankenkassen geeinigt. Streit gibt es aber immer noch.

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Warum muss die Stadt Essen beim Rettungsdienst weiter zuzahlen?

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Die Stadt Essen hatte im letzten Jahr für einen empörten Aufschrei gesorgt. Sie wollte von allen gesetzlich Versicherten eine Gebühr verlangen, wenn sie den Rettungsdienst rufen. Die Entscheidung wurde Ende des Jahres zurückgenommen. Danach liefen die Verhandlungen mit den Krankenkassen weiter. Denn genau hier liegt das Problem. Die Krankenkassen wollen nicht mehr für Fehlfahrten bezahlen, also für Einsätze des Rettungswagens, wenn kein Patient ins Krankenhaus gebracht wird. Für die Krankenkassen sind die Einsätze der Rettungswagen Transportfahrten. In einigen Fällen können die inzwischen sehr gut ausgebildeten Rettungskräfte aber Probleme schon vor Ort lösen und bringen die Patientinnen und Patienten nicht ins Krankenhaus. Nachdem sich der Landesgesundheitsminister in den Streit eingemischt hat, gab es im Sommer eine Lösung. Die Krankenkassen übernehmen einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für Fehlfahrten, aber nicht die vollen Kosten.

Die Stadt hat jetzt eine neue Kalkulation aufgestellt und wird rund 14 Millionen Euro für den Rettungsdienst aus dem eigenen Haushalt bezahlen müssen. Sie stellt aber so weiter sicher, dass gesetzlich Versicherte keine Gebührenbescheide über die Kosten bei der Fahrt mit dem Rettungswagen geschickt bekommen.

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Was fordert die Stadt Essen von den Krankenkassen?

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Für Essen gibt es jetzt erstmal eine Einigung für das Jahr 2026 über die Kosten für den Rettungsdienst zwischen der Stadt und den Krankenkassen. Das wertet die Stadt als Erfolg, weil sie damit weiterhin keine Gebühren von gesetzlich Versicherten verlangen muss. Sie muss aber eben einen Teil der Kosten übernehmen. Bisher hat die Stadt bei der Kalkulation der Kosten für den Rettungsdienst Überschüsse oder Verluste aus den Vorjahren mit eingerechnet. Das haben die Krankenkassen aber abgelehnt. Die Krankenkassen haben durchgesetzt, dass die Stadt zwar den Überschuss von rund 5 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 in die aktuelle Kalkulation mit einrechnen muss. Auf dem Verlust aus den Jahren 2022 und 2023 bleibt die Stadt aber sitzen. 2022 hat die Stadt rund 1,5 Millionen Euro nicht von den Krankenkassen erstattet bekommen. Im Jahr 2023 waren es sogar rund 14 Millionen Euro, also fast das gleiche Defizit mit dem die Stadt auch für dieses Jahr rechnet.

Die Stadt vertritt die rechtliche Auffassung, dass beides - Plus und Minus - in die Kalkulation einfließen sollte. Sie wollte die Frage vor dem Oberverwaltungsgericht klären lassen. Die Krankenkassen haben den Vorschlag in den Verhandlungen aber nicht aufgegriffen. Damit die Stadt mit den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Rettungsdienst in diesem Jahr abrechnen kann, musste sie sich auf den Kompromiss einlassen. Die Politikerinnen und Politiker im Rat der Stadt sollen Mitte November die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst für das Jahr 2026 verabschieden. Wie es im kommenden Jahr weitergeht, ist noch nicht geklärt.

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