Mit Drogen gehandelt? Polizei durchsucht Wohnungen in Essen

Eigentlich wollte die Polizei ein Pärchen am Hauptbahnhof nur kontrollieren. Dann stellte sie fest, auf wen sie da gestoßen ist.

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Pärchen wollte vor Polizei weglaufen

Eine Streife der Bundespolizei hat am Montagmorgen (6. Juli) einen 31-jährigen Mann und eine 28-jährige Frau am Essener Hauptbahnhof überprüft. Aufgefallen war das Pärchen, weil die beiden plötzlich weggelaufen sind, als sie die Polizei gesehen haben. Der wollten sie scheinbar nicht begegnen. Als die Bundespolizisten die Personen daraufhin angesprochen haben, wirkten die beiden dann dazu übermäßig nervös.

Messer, Drogen und Bargeld sichergestellt

Als die Polizisten sie gefragt haben, gab die Essenerin an, Drogen konsumiert zu haben. Beide meinten allerdings, dass die keine verbotenen Gegenstände bei sich hätten. Als die Streife dann in den mitgeführten Rucksack und die Bauchtasche des Mannes aus Gelsenkirchen schaute, fanden sie einen Schlagring, fünf Tabletten Ecstasy und sechs Gramm Marihuana. Zudem konnten sie bei ihm 46 leere Verschlusstütchen sowie 725 Euro Bargeld auffinden. Bei der 28-Jährigen wurde im Anschluss ein Butterflymesser und ein Einhandmesser aufgefunden. Alle Gegenstände wurden sichergestellt.

Hausdurchsuchung ergibt großen Fund

Da sich nach ersten Ermittlungen ein Verdacht ergab, dass beide Personen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln handeln könnten, wurde die Staatsanwaltschaft Essen informiert und eine Durchsuchung der Wohnungen in Essen und Gelsenkirchen beantragt. Diesem Ersuchen wurde stattgegeben. Als die Bundespolizei anschließend die Wohnungen durchuchte, fanden die Beamten neben diversen Schriftstücken eine kleine Menge Marihuana, ein weiteres Einhandmesser, einen gestohlenen E-Roller und ein gestohlenes und ein hochwertiges Fahrrad. Alles wurde sichergestellt.

Gegen die deutschen Staatsangehörigen wird nun wegen Diebstahl, Verstoß gegen das Waffengesetz und des Verdachts wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt. Der Mann und die Frau verblieben nach den polizeilichen Maßnahmen auf freiem Fuß.

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