Impfpflicht in Essen bleibt folgenlos

Die Impfpflicht in Gesundheitsberufen hat in Essen bisher keine Folgen. Gut 500 Mitarbeiter in Essener Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sind aktuell nicht gegen Corona geimpft. Warum sie trotzdem weiterarbeiten dürfen.

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Essen: Mitarbeiter im Gesundheitswesen müssen geimpft sein

Impfung oder Tätigkeitsverbot. Das ist die Drohung, die hinter der Impfpflicht im Gesundheitswesen steckt. Seit Mitte März müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen und Psychotherapeuten-Praxen vollständig geimpft sein. Sonst kann das örtliche Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot aussprechen. In Essen haben aktuell 517 Mitarbeiter im Gesundheitswesen keinen gültigen Impfschutz. Dazu kommen 243 weitere Fälle, die aktuell entweder genesen sind oder nur bis Ende September als vollständig geimpft gelten. Bis dahin reichen dafür noch zwei Impfungen.

Gesundheitsamt Essen prüft Impfpflicht

Müssen also gut 500 Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Essen zu Hause bleiben? Nein. Das Gesundheitsamt hört jeden Ungeimpften und seinen Arbeitgeber einzeln an. 380 dieser Anhörungen sind aktuell abgeschlossen, sagt die Stadt auf Radio Essen-Nachfrage. Grundsätzlich würde der Schutz von geschwächten Patienten dafür sprechen, die ungeimpften Mitarbeiter aus Krankenhäusern, Praxen und Heimen auszusperren. Aber es wird auch geprüft, ob eine Einrichtung dann überhaupt noch die Versorgung ihrer Patienten sicherstellen kann. "Sind die Einrichtungen personell nur ausreichend eingestellt, ist ein fehlender Mitarbeiter unter Umständen für die Versorgung der Patienten/Pflegebedürftigen schwer zu ersetzen", heißt es. Bedeutet: Im ohnehin vom Personalmangel betroffenen Gesundheitswesen ist jeder Mitarbeiter unentbehrlich - egal, ob geimpft oder nicht.

Kein einziges Tätigkeitsverbot in Essen

In knapp 100 Fällen haben die Arbeitgeber deshalb direkt Unabkömmlichkeitsbescheinigungen eingereicht. Auch in den anderen Fällen wurde schnell klar, dass der ungeimpfte Mitarbeiter nicht zu ersetzen wäre. Bisher hat das Gesundheitsamt deshalb trotz Impfpflicht kein einziges Tätigkeitsverbot in Essen verhängt. Und man kann davon ausgehen, dass das auch so bleiben wird. Denn auch andernorts gibt es keine Tätigkeitsverbote. Zum Beispiel in ganz Sachsen, Sachen-Anhalt und Thüringen. Und Ende des Jahres läuft die Impfpflicht im Gesundheitswesen ohnehin aus. Eine Verlängerung erscheint sehr unwahrscheinlich.

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