Impfpflicht in Essen: Auswirkungen wohl gering

In Essen dürften die Auswirkungen der Impfpflicht im Gesundheitsbereich eher gering bleiben. Seit März müssen die Mitarbeiter alle gegen Corona geimpft sein. Sonst droht ihnen ein Tätigkeitsverbot. Warum es in Essen wohl nicht besonders viele Fälle geben wird.

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Impfpflicht im Gesundheitswesen in Essen

Seit Mitte März gilt in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Essen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das heißt: Unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten müssen geimpft sein. Alle Ungeimpften mussten die Arbeitgeber über ein Portal der Stadt oder ein Portal des Landes melden. Auf dieser Liste tauchten zunächst 1182 Personen auf. Zumindest für einen Teil von ihnen scheint das ein Anreiz gewesen zu sein, sich doch noch vollständig impfen zu lassen. 312 Personen haben daraufhin nämlich doch noch einen Immunitätsnachweis eingereicht.

Essen: Hunderte Ungeimpfte in Gesundheitsberufen

Weitere 140 Personen in Essen haben zumindest einen bis Ende September gültigen Immunitätsnachweis eingereicht. Sie haben sich erst zwei Mal impfen lassen. Ab Oktober ist das nicht mehr ausreichend. Dazu kommt eine weitere kleine Gruppe von Mitarbeitern. Sie haben ein ärztliches Attest vorgelegt, dass sie wegen medizinischer Bedenken nicht geimpft werden können. Bei 27 von ihnen wurde daraufhin eine ärztliche Untersuchung angeordnet.

Kommen Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte in Essen?

Damit bleiben rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Essen, die weiterhin nicht geimpft sind. Sie selbst und ihre Arbeitgeber werden nun vom Gesundheitsamt angehört. Grundsätzlich spricht der Schutz von stärker gefährdeten Patientinnen und Patienten dafür, gegen die ungeimpften Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot auszusprechen. Allerdings ist "die gesundheitliche und/oder pflegerische gesicherte Versorgung bei Personalausfällen zu berücksichtigen", sagt die Stadt im Auftrag des Gesundheitsamts. Das heißt: Herrscht in einer Klinik oder einem Heim ohnehin Personalmangel, spricht das dagegen zusätzlich noch Mitarbeiter von der Arbeit auszuschließen. Damit bleibt abzuwarten, wie viele Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Essen letztlich mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden. Bisher wurde in Essen jedenfalls kein einziges Verbot ausgesprochen.

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