Grundsteuer in Essen: Frist für Eigentümer vorbei, so geht es weiter

Bis Ende Januar mussten alle Besitzer von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken in Essen ihre Grundsteuererklärung einreichen. Mehr als 70 Prozent haben das auch geschafft. Wie es für sie und alle anderen weitergeht, haben uns die Essener Finanzämter gesagt. 

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Grundsteuer-Erklärung in Essen: So war der Rücklauf

Zum Fristende sind bei den beiden Finanzämtern in Essen noch längst nicht alle Grundsteuer-Erklärungen eingegangen. Es wurden zwar rund 120.000 Erklärungen von den Immobilienbesitzern eingereicht. Das ist eine Menge, die Quote liegt damit aber bei gerade mal 72 Prozent.

Wer bisher nichts eingereicht hat, bekommt erstmal ein Erinnerungsschreiben, haben wir vom Finanzamt Essen-Süd erfahren. Reagiert man auch darauf nicht, werden die Steuerdaten einfach geschätzt. Außerdem sind auch Bußgelder möglich. Man kann die Grundsteuer-Erklärung weiterhin einreichen, am besten digital, sagt das Finanzamt Essen Nord-Ost.

Essen: Grundsteuer für Eigentümer

Wer seine Grundsteuererklärung gemacht hat, bekommt zwei Bescheide mit Daten, aus denen dann ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer neu berechnet wird. Wie viel man konkret zahlen muss, steht da aber noch nicht drin. Die Grundsteuer müssen alle zahlen, die ein Haus, Grundstück oder eine Eigentumswohnung haben.

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