
Grünschnitt in Essen - Verbot gilt auch für Gärten
Wer Bäume oder Hecken schneiden möchte, kann das noch bis zum 28. Februar tun. Ab dem 1. März bis zum 30. September ist das Schneiden verboten. Diese Regel gilt jedes Jahr für Bäume, Hecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen, die nicht im Wald stehen.
Das Verbot schützt Vögel, Insekten und andere Tiere, die in diesen Pflanzen leben und brüten. Es gilt auch in Gärten und auf Grünflächen. Nur leichte Schnitte zur Pflege sind erlaubt, aber sie sollten vorsichtig gemacht werden. Wer alte Bäume außerhalb der Schonzeit fällen möchte, muss vorher prüfen lassen, ob dort besonders geschützte Tiere leben. Dafür sollte man sich beim Umweltamt informieren. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. In manchen Fällen kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Weitere Infos gibt es beim Umweltamt unter den Nummern 0201 88-59551 und 88-59552.