Grünschnitt in Essen: Schonfrist für Hecken startet bald

In Essen startet bald wieder eine Schonfrist für Grün- und Heckenschnitt. Wer trotzdem die Heckenschere ansetzt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Es gibt aber Ausnahmen.

Bis Ende Februar können Menschen in Essen noch ihre Hecken und Bäume schneiden. Danach beginnt die gesetzliche Schonzeit.
© Elke Brochhagen / Stadt Essen

Verbot in Essen: Geldstrafen fürs Hecke schneiden?

Ab dem 1. März beginnt in Essen wieder die Schonzeit für Hecken, die im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten ist. Dadurch sollen bis zum 30. September brütende Vögel, Insekten und andere Tiere geschützt werden, die in Hecken Unterschlupf finden. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Geldstrafen rechnen. Laut dem Bußgeldkatalog 2023 drohen bei bis zu 10 Meter abgeschnittener Hecke 40 bis 750 Euro Strafe. Für bis zu 100 Meter sind es 200 bis 3000 Euro und für mehr als 100 Meter drohen 750 bis 12.500 Euro Strafe.

In bestimmte Fällen sind Ausnahmen möglich, die aber bei der Naturschutzbehörde angemeldet sein müssen. Ausgenommen von der Regelung sind sogenannte "schonende Form- und Pflegeschnitte". Das heißt zum Beispiel die Entfernung von Todholz in der Hecke.

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