Gericht weist Kündigungen der RAG in Essen ab
Veröffentlicht: Dienstag, 28.01.2020 12:06
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat die Kündigungen von dreizehn Bergleuten abgewiesen. Das Arbeitsverhältnis besteht damit weiterhin, vorläufig dürfen die Männer aber nicht weiterarbeiten. Das Gericht sagt: Es sei nicht richtig ausgewählt worden, wer weiter beschäftigt wird, und wer nicht.
Essen: RAG kann Revision einlegen
Die Richter sagen weiter noch: Der Gesamtbetriebsrat hätte bei einem Interessensausgleich mit einbezogen werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die RAG mit Sitz auf Essen-Zollverein kann gegen das Urteil noch Revision einlegen. 2018 ist die Kohleförderung eingestellt worden. Die RAG hatte danach rund 200 Bergleute gekündigt. Insgesamt klagen mehr als 120 von ihnen vor dem Arbeitsgericht in Gelsenkirchen. Die Prozesse werden noch bis Ende März dauern.
RAG: Mitarbeiter hätten Angebote abgelehnt
Anlässlich einer Demo von Bergleuten in Düsseldorf im Juni letzten Jahres hatte die RAG argumentiert, dass die betroffenen Mitarbeiter alle Angebote des Unternehmens ausgeschlagen hätten, auf attraktive Arbeitsplätze bei anderen Unternehmen zu wechseln. Deshalb sei der RAG keine andere Wahl geblieben, als Kündigungen auszusprechen.