Essen: Vier Jahre Haft nach gefährlicher Körperverletzung

Nach einer brutalen Auseinandersetzung in Essen ist jetzt das Urteil gefallen. Ein Mann wurde zu vier Jahren Haft verurteilt – darf aber erstmal unter strengen Auflagen nach Hause. Was das Gericht entschieden hat, lest Ihr hier.

© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services

Urteil am Landgericht Essen – Anklage lautete ursprünglich auf versuchten Totschlag

Am Landgericht in Essen ist heute (Dienstag, 27. Mai) ein Urteil in einem schweren Gewaltdelikt gefallen. Ein Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auf versuchten Totschlag plädiert - das sah das Gericht jedoch anders.

Angeklagter in Essen vorerst nicht in Haft – strenge Auflagen

Trotz der Verurteilung muss der Mann nicht sofort zurück ins Gefängnis. Er hatte bereits zuvor mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen. Das Gericht in Rüttenscheid hat den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt - allerdings nur unter strengen Bedingungen. Der Mann muss:

  • an einer festen Adresse wohnen
  • jeden Wohnortwechsel sofort melden
  • sich zweimal pro Woche bei der Polizei Essen melden
  • jeglichen Kontakt zu den beiden Opfern vermeiden
  • eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5000 Euro hinterlegen

Sollte der Verurteilte gegen eine dieser Auflagen verstoßen, kann das Gericht den Haftbefehl jederzeit wieder in Kraft setzen - dann droht ihm erneut die Inhaftierung.

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