Essen: Urteil um tödlichen Raser-Unfall bestätigt

Im Prozess um den tödlichen Raserunfall auf der A52 in Essen bleibt das Urteil bestehen. Der Raser ist vom Amtsgericht zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht hat dieses Urteil jetzt bestätigt.

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Tödlicher Raser-Unfall in Essen

Mit mehr als Tempo 300 soll der heute 25-Jährige vor gut zwei Jahren über die A52 gerast sein. Mit einem zwei Tage zuvor geleasten Sportwagen der Marke McLaren. An einer Bodenwelle in Höhe Kettwig verlor er die Kontrolle über das Auto und raste gegen einen Baum. Seine damals 18-jährige Beifahrerin wurde aus dem Auto geschleudert und starb noch am Unfallort. Der Fahrer selbst wurde nur leicht verletzt. Er ist Schuld an diesem Unfall, hat das Essener Amtsgericht entschieden und ihn deshalb zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Landgericht Essen bestätigt Raser-Urteil

Der Angeklagte und seine Verteidiger wollten das so nicht akzeptieren. Sie haben mehrere Gutachter hinzugezogen, die beweisen sollten, dass der junge Mann nichts für den Unfall konnte. Ein technischer Defekt könne nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Verteidiger. Der Fall kam deshalb vor das Landgericht. Das hat das Urteil des Amtsgerichts laut WAZ nun aber bestätigt. Das heißt: Der Raser bekommt weiterhin 14 Monate auf Bewährung. An anderen Stellen wurde das Urteil aber gelockert. Statt der ursprünglichen 25.000 Euro Strafe muss der Angeklagte jetzt nur noch 5000 Euro zahlen. Er gilt aktuell als vermögenslos. Außerdem muss er weniger Sozialstunden ableisten und bekommt seinen Führerschein zurück. Das Landgericht argumentiert ähnlich wie das Amtsgericht zuvor: Weil der Angeklagte das Auto nur zwei Tage vorher geleaster hatte, habe er gar nicht abschätzen können, wie es sich bei einer solchen Geschwindigkeit verhält. Die Richterin spricht laut Medienbericht von einem "hohen Maß an Selbstüberschätzung".

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